Hallo im Forum,
ich mache gerade meine Lohnsteueranmeldung der Firma für September 2022 (wir sind immer so früh dran) und da wollte ich in der betreffenden Zeile auch die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) zum Abzug bringen. Aber Elster bringt mir folgende Fehlermeldung:
"Die Angabe der Energiepreispauschale ist nur in den Anmeldungszeiträumen August 2022 (bei monatlicher Abgabe), dem 3. Quartal 2022 (bei vierteljährlicher Abgabe) oder im Kalenderjahr 2022 (bei jährlicher Abgabe) zulässig."
Gibt es einen Tipp, wie ich die EPP in der Lohnsteueranmeldung zum Abzug bringen kann. Im August konnte ich die ja noch gar nicht eintragen, weil sie ja erst im September ausbezahlt wurde.
Freue mich auf hilfreiche Antworten.
ich mache gerade meine Lohnsteueranmeldung der Firma für September 2022 (wir sind immer so früh dran) und da wollte ich in der betreffenden Zeile auch die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) zum Abzug bringen. Aber Elster bringt mir folgende Fehlermeldung:
"Die Angabe der Energiepreispauschale ist nur in den Anmeldungszeiträumen August 2022 (bei monatlicher Abgabe), dem 3. Quartal 2022 (bei vierteljährlicher Abgabe) oder im Kalenderjahr 2022 (bei jährlicher Abgabe) zulässig."
Gibt es einen Tipp, wie ich die EPP in der Lohnsteueranmeldung zum Abzug bringen kann. Im August konnte ich die ja noch gar nicht eintragen, weil sie ja erst im September ausbezahlt wurde.
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