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Energiepreispauschale

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    Energiepreispauschale

    Hallo im Forum,
    ich mache gerade meine Lohnsteueranmeldung der Firma für September 2022 (wir sind immer so früh dran) und da wollte ich in der betreffenden Zeile auch die an die Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) zum Abzug bringen. Aber Elster bringt mir folgende Fehlermeldung:
    "Die Angabe der Energiepreispauschale ist nur in den Anmeldungszeiträumen August 2022 (bei monatlicher Abgabe), dem 3. Quartal 2022 (bei vierteljährlicher Abgabe) oder im Kalenderjahr 2022 (bei jährlicher Abgabe) zulässig."
    Gibt es einen Tipp, wie ich die EPP in der Lohnsteueranmeldung zum Abzug bringen kann. Im August konnte ich die ja noch gar nicht eintragen, weil sie ja erst im September ausbezahlt wurde.
    Freue mich auf hilfreiche Antworten.

    #2
    Im August konnte ich die ja noch gar nicht eintragen, weil sie ja erst im September ausbezahlt wurde.
    So war es aber vorgesehen, damit die AG nicht in Vorleistung treten müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von GRIBS Beitrag anzeigen
      Im August konnte ich die ja noch gar nicht eintragen, weil sie ja erst im September ausbezahlt wurde.
      Bei monatlicher Anmeldung war die Energiepreispauschale in der (bis 10. September fälligen, so dass durchaus bekannt sein konnte, wer die Pauchale bekommt) Anmeldung für August zu berücksichtigen.

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        #4
        Hallo,

        die Refinanzierung des Arbeitgebers erfolgt in deinem Fall dann halt über eine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022.

        Das BMF hat mittlerweile auch eine FAQ-Seite zur Energiepreispauschale geschalten:
        https://www.bundesfinanzministerium....pauschale.html

        Dort steht unter 18. :


        18. Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit monatlichem Anmeldungszeitraum die Refinanzierung auf den 10. Oktober 2022 (Lohnsteuer-Anmeldung für September 2022) verschiebt?



        Nein. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe kann die Refinanzierung nicht verschoben werden.

        Selbst im Falle einer späteren Auszahlung bleibt für die Refinanzierung der EPP bei monatlich einzureichenden Anmeldungen der 12. September 2022 als Stichtag maßgebend.





        Gruß
        Seppp

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          #5
          DANKE für die Hinweise. Dann mach ich eine Korrektur für August!
          War sehr hilfreich!
          Gruß
          Peter

          Kommentar


            #6
            Dann mach ich eine Korrektur für August!
            Genauso machst du das !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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