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Grundsteuer BW

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    Grundsteuer BW

    Bitte hier um Hilfe: habe eine ETW mit Stellpatz in BW:
    Gesamtfläche 764 qm, MEA 1133/2, tatsächliche Wohnungsgröße 74,1 qm. Das Programm erkennt dies als nicht plausibel, da rechnerisch dort 98,8 qm einzutragen wäre. ist aber defacto nicht der Fall. Was ist zu tun?
    Lieben Dank schonmal, Grüße von Petra

    #2
    Ein MEA von 1133/2 ist ja auch nicht plausibel, Der Nenner darf nicht kleiner sein als der Zähler !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Da wird vermutlich mal wieder der Begriff Zähler und Nenner aus dem Zusammenhang gerissen.
      Flurstück: Zähler und Flurstück: Nenner ist was völlig anderes als
      Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler.

      1133/2 klingt für mich eher nach den Flurstück: Zähler und Flurstück:Nenner

      Gruß
      Sepp

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        #4
        uuups, habe ich tatsächlich falsch hierher übertragen... supi, ihr denkt mit :-) - nein, also das war tatsächlich Flurstück Zähler und Nenner.
        Der MEA ist 129,37/1000 und da kommt rechnerisch dann 98,9 qm raus, passt aber auch nicht näherungsweise mit der Wohnungsgröße zusammen.

        Nun habe ich gestern noch in Charlie24 's Beitrag vom 10.07. nachgelesen, dass es zwanghaft der umgerechnete MEA ist. Stimmt so? Und warum hat das nichts mehr mit der Wohnfläche zu zu tun?
        Nochmal: gaaanz herzlichen Dank für eure Hilfe,
        Beste GRüße
        Petra

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          #5
          Ja, und Wohnungsgröße ungleich Anteil am Grundstück. Wenn ich eine kleine Butze in einem Dreifamilienhaus mit Park habe, gehört mir halt trotzdem eine riesige Fläche. und wenn ich eine ETW im 10stöckigen Wohnsilo habe, entspricht mein Anteil am Grundstück vielleicht der Größe meiner Badewanne.

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            #6
            Das verstehe ich. Danke!

            Was ich nicht verstehe, wie das in anderen Bundesländern anders sein kann. In Hessen muss man die Wohnfläche mit angeben neben der Flurfläche (bei EFH)... Dann ist es doch wieder nicht vergleichbar bzw. einheitlich. Oder?

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              #7
              In Hessen gibt man auch Flurstücke an, und welcher Anteil einem davon gehört. Was fehlt. ist die Zuordnung zu einer Fläche mit deren BRW. Weiterhin wird die Wohnfläche angegeben.

              in BW werden Flurstücke angegeben, welcher Anteil einem davon gehört, und welchen BRW die haben. Weiterhin werden Wohnflächen angegeben.

              So what? Auch in Hessen werden Wohnfläche und Grundstücksanteile nicht gleichgesetzt.

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                #8
                Bei der Grundsteuer haben sich die Länder nach langer Diskussion auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt:
                jeder darf (einheitlich) machen was er will (Öffnungsklausel).

                Von daher gibt es aktuell in Mein ELSTER sechs verschiedene Modelle bei der Grundsteuer !

                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Habt DANK!! ich bin dann jetzt friedlich :-)

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                    #10
                    Da haben wir ja nochmal Glück gehabt.

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