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Zustellvertreter/Bevollmächtigter

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    Zustellvertreter/Bevollmächtigter

    Hallo zusammen,

    ein Mandant hat folgendes Problem: Er hat sich ganz normal als Firma angemeldet und der Registrierungsvorgang ist auch schon abgeschlossen.

    Nun wollte er den Antrag auf Erstattung ausl. USt abschicken, als nun der Hinweis kommt, dass man einen Zustellvertreter/Bevollmächtigen bestimmen muss und somit die Angaben unvollständig sind.

    Was ist damit gemeint? Die Firma braucht doch gar keinen Bevollmächtigen wenn Sie die Anträge in Ihrem Namen einreicht?

    Danke für eine Antwort!

    #2
    AW: Zustellvertreter/Bevollmächtigter

    Die Angabe eines Zustellvertreters ist meines Wissens nach nur dann verpflichtend, wenn als Typ des Kontoinhabers (Bankverbindung) ein Bevollmächtigter ausgewählt wurde.

    Kommentar


      #3
      AW: Zustellvertreter/Bevollmächtigter

      Hat das eventuell etwas mit dem Fiskalvertreter zu tun?

      Im konkreten Fall geht es um einen deutschen Unternehmer der einen Antrag auf Ust-Erstattung in Italien stellen will.

      Gruß

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