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Grundsteuer Thüringen

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    Grundsteuer Thüringen

    Schönen guten Tag,

    Ich verzweifle etwas beim ausfüllen des Antrages.

    Und zwar ist es wie folgt: Meine Eltern besitzen ein Eigenheim mit Garten. Bei der Steuer läuft alles unter einem Aktenzeichen. Jedoch sind es insgesamt 3 Flurstücke.

    Auf dem ersten Steht das Eigenheim, das zweite ist der unbebaute Garten (direkt am Grundstück mit Haus), das 3. ist ein Stück der Straße (1qm). Bodenrichtwert ist für alle Flurstücke das selbe. Das Gartengrundstück hat keine eigene Adresse. Wir leben in Thüringen.

    Nun zu meiner Frage, vielleicht stell ich mich auch blöd an, muss ich jetzt mehrfach den Antrag ausfüllen (was mit nur einem Aktenzeichen wahrscheinlich schwierig wird) oder kann ich das alles in einem Antrag erledigen?? Und wie verhält sich das mit den Eigentümern? Das alles gehört meinen Eltern gemeinschaftlich, reicht es einen Antrag z.B. für meine Mutter auszufüllen oder muss ich das dann auch nochmal für meinen Vater machen? Steuererklärung machen beide zusammen, nicht einzeln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Madeleine

    #2
    Du erfasst alle 3 Flurstücke nacheinander in GW1, als Zähler und Nenner in Zeile11 ist jeweils 1 und 1 einzutragen. darunter auszuwählen

    ist jeweils 1 - erste Fläche. Dann addierst du die m² für die Zeile 4 von GW2.

    Bei den Eigentumsverhältnissen wählst du Ehegatten aus und erfasst die persönlichen Daten beider Elternteile.

    In Zeile 51 sind bei beiden Zähler 1 und Nenner 2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Dann probiere ich mich mal weiter dran und hoffe es gelingt mir richtig.

      Macht es etwas aus das ich lediglich meine Mutter bei Elster registriert habe? Oder muss ich beide Elternteile registrieren?

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        #4
        Macht es etwas aus das ich lediglich meine Mutter bei Elster registriert habe?
        Nein, du hättest die Erklärung problemlos auch über dein eigenes Konto bei Mein ELSTER einreichen können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ah ok. Danke

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            #6
            Hallo. Ich verzweifle. Ich mache das für meinen Vater. Er hat ein Grundstück mit einem Wohnhaus mit Garage und einer Scheune und Hühnerstall. Was muss ich bei Art des Grundstücks angeben. Es kommen immer Fehlermeldungen: GW 2 Angaben zur Grundstücksart und noch andere. Das Grundstück hat nur eine Nummer und ist in Thüringen
            Zuletzt geändert von Rene99885; 14.09.2022, 19:27.

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              #7
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                #8
                Hilfe ich komme nicht mehr weiter

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                  #9
                  Er hat ein Grundstück mit einem Wohnhaus mit Garage und einer Scheune und Hühnerstall.
                  Hat er eine Landwirtschaft oder wird die Scheune landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt ?

                  Wenn nicht, dann hat er ein Einfamilienhaus, das zum Ertragswert zu erklären ist, also auf Seite 5 der Anlage Grundstück.

                  Angaben zum Sachwert dürfen dann nicht gemacht werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo Charlie24,
                    die Scheune wird nur als Lager genutzt. Muss ich die Grösse da nicht angeben?und auch die der Stallungen. das wird nur privat genutzt.

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                      #11
                      Muss ich die Grösse da nicht angeben?und auch die der Stallungen. das wird nur privat genutzt.
                      Das sind Abstellräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen, jedenfalls nicht gewerblich genutzte Nebengebäude,

                      deren Nutzflächen deshalb unter den Tisch fallen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke, funktioniert jetzt.

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