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Trennungsgeld von Werbungskosten abziehen

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    Trennungsgeld von Werbungskosten abziehen

    Trennungsgeld das steuerfrei vom Dienstherrn ausgezahlt wurde muss von den Werbungskosten abgezogen werden. Wo und in welcher Zeile ist der Abzug von den Werbungskosten möglich bzw das Trennungsgeld einzutragen?

    #2
    Wo und in welcher Zeile ist der Abzug von den Werbungskosten möglich bzw das Trennungsgeld einzutragen?
    Im Elster Anwenderforum jedenfalls nicht.

    AG-Erstattungen gehören in die Anlage N entweder bei Verpflegungsmehraufwand oder bei Reisekosten oder aufgeteilt auf beide Bereiche.

    Ich habe das Thema nach Mein ELSTER verschoben
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.09.2022, 20:49.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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