Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - Tiefgaragenplatz in Wohnanlage (Bayern)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - Tiefgaragenplatz in Wohnanlage (Bayern)

    Hallo zusammen,

    ich bin schon ziemlich frustriert. Ich habe gerade die Eigentumswohnung in einer Wohnanlage eingegeben, was an sich ganz gut lief.
    Nun gibt es zu dieser Wohnung auch eine Tiefgaragenplatz, der beim Finanzamt ein eigenes Aktenzeichen hat und somit eine eigene Erklärung erfordert. Ein Antrag auf feste Zuordnung scheidet vermutlich aus, da der Stellplatz im Vertrag nicht explizit mit Nummer erwähnt wurde.
    Wenn ich jetzt angebe, dass ich an diesem Flurgrundstück nur 2/80 Anteil habe, dann kann ich schon kein Alleineigentümer mehr sein. Somit müsste ich vermutlich Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstückgemeinschaft von natürlichen Personen angeben. Dann braucht man aber einen Namen für die Gemeinschaft mit Adresse etc. und was noch viel schlimmer ist, er möchte auch die Namen aller Miteigentümer wissen. Da die Wohnanlage ziemlich groß ist, sind das eine Menge und ich könnte die Namen nur über die Verwaltung rausfinden. Das kann doch nicht sein, dass man für seine eigene Erklärung Daten von Fremden in Erfahrung bringen muss.
    Dann bin ich mir auch nicht sicher, ob ich bei Wohn- und Nutzfläche "0" eingeben kann, da der Stellplatz natürlich unter 50 qm ist.
    Hat jemand von Euch eine Idee wie man diese beiden Probleme lösen kann?
    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Susi

    #2
    Die wirtschaftliche Einheit, die du erklärst, ist das Teileigentum an dem Tiefgaragenstellplatz, mit dem ein Miteigentumsanteil

    von 2/80-stel an einem oder mehreren Flurstücken der Wohnanlage verbunden sind. Die 2 und die 80 trägst du als Zähler und

    Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück ein. Eigentümer der wirtschaftlichen Einheit bist du allein und so erklärst du das

    auch, andere Eigentümer kommen in deiner Erklärung nicht vor.Bei der Nutzfläche darfst du 0 m² eintragen, da der Stellplatz

    zur Wohnnutzung gehört. Art. 2 Abs. 2 BayGrStG regelt das wie folgt:

    1Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis
    zu einer Fläche von insgesamt 50 m2 außer Ansatz. 2Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch für Garagen,
    die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden.


    Ich würde die Zusammenlegung beantragen warum soll das an einer Nummer scheitern ? Ein Aktenzeichen weniger beim Finanzamt

    wird nicht ungern gesehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort, das war auch meine erste Idee. Aber wenn man 2/80 beim Anteil eingibt, kann man laut der Fehleranalyse nicht Alleineigentümer sein.

      Viele Grüße

      Susi

      Kommentar


        #4
        Aber wenn man 2/80 beim Anteil eingibt, kann man laut der Fehleranalyse nicht Alleineigentümer sein.
        Die 2/80 gehören in die Zeile 6 der Anlage Grundstück ! Im Hauptvordruck musst du bei Alleineigentum 1 und 1 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,
          habe mir das noch mal angeschaut und mein Problem ist, dass mir nur 2/80 von 258/10.000 gehört. Soll ich dann in Zeile Nummer 6 6,45/10.000 eingeben? Das wären, wenn mich mein Mathekenntnisse nicht vollständig verlassen haben 2/80 von 258/10.000.
          Wäre das eine Option?
          Viele Grüße
          Susi
          image.png

          Kommentar


            #6
            6,45 von 10000 ist richtig oder du nimmst als Nenner 400.000 und lässt die 258 als Zähler, das geht auch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Super, ich danke Dir. Wenn ich das allerdings mit der Gesamtfläche ins Verhältnis bringe, dann passt da gar kein Auto drauf, weil das nur 5,4 qm wären. Aber ich gebe das jetzt so ab.

              Lieben Dank nochmal.

              Susi

              Kommentar


                #8
                Es geht ja auch nicht um die Größe des Stellplatzes, sondern um Deinen Anteil am Grundstück.

                Kommentar

                Lädt...
                X