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Grundsteuer: Bruchteilsgemeinschaft

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    Grundsteuer: Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo Elster-Gemeinde,

    ich teile mir mit meinem Nachbarn ein unbebautes Grundstück. Jeder Haushalt jeweils zur Hälfte. Also gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt. :-)

    Muss ich meinen Nachbar beim Formular GW1 als Eigentümer eintragen? Also inkl. Steuernummer und Identifikationsnummer? Das sind ja schon recht sensible Daten. Oder mache ich etwas falsch?

    Das Grundstück ist 100m² groß. Heiß also Zähler 1, Nenner 2.
    Gebe ich dann bei GW2 "Angaben zu Grund und Boden" als Fläche des Grundstücks 50m² ein? Oder wird das "automatisch" berücksichtigt?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße aus Thüringen.

    #2
    Wer steht denn als Eigentümer im Grundbuch ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Nachbar mit Frau in ehelicher Vermögensgemeinschaft zu 1/2 und ich zu 1/2.
      Zuletzt geändert von Woodi; 14.09.2022, 20:56.

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        #4
        Mein Nachbar mir Frau in ehelicher Vermögensgemeinschaft zu 1/2 und ich zu 1/2.
        Ich weiß jetzt zwar nicht, was eine eheliche Vermögensgemeinschaft ist, aber wenn damit Gütergemeinschaft gemeint sein sollte,

        müssen alle 3 Beteiligten als Miteigentümer in der Erklärung angegeben werden. Teileigentum habt ihr ja nicht daraus gemacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank.
          "Eheliche Vermögensgemeinschaft" steht so im Grundbuch drin...ist aber wie eine Gütergemeinschaft.
          Also werde ich beide mit jeweils 1/4 und mich mit 1/2 eintragen.

          Jetze noch zu meiner anderen Frage:
          Gebe ich dann bei GW2 "Angaben zu Grund und Boden" als Fläche des Grundstücks meinen Anteil von 50m² ein? Oder die Gesamtfläche (100m²) und das wird dann automatisch berücksichtigt?

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            #6
            Oder die Gesamtfläche (100m²) und das wird dann automatisch berücksichtigt?
            Bei einer Bruchteilsgemeinschaft wäre das so, aber die Nachbarn in GG sind ja im Innenverhältnis keine Bruchteilsgemeinschaft.

            Nachdem nur eine Erklärung für das gesamte Grundstück abgegeben wird, weiß ich nicht, wie das Finanzamt damit umgeht.

            50 m² dürfte man in GW2 nur angeben, wenn Teileigentum vorliegen würde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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