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Grundsteuer: Wohnflächenberechnung Putz pauschal abziehen?

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    Grundsteuer: Wohnflächenberechnung Putz pauschal abziehen?

    Hallo zusammen,
    zwei kleine Fragen:
    Ich habe gelesen, dass man bei der Angabe der Wohnfläche 3% pauschal abziehen kann (die Wohnflächenberechnung meiner Wohnung stammt bei mir aus dem Jahre 1998.) Ist diese Aussage korrekt?
    Man darf nur ganze Zahlen bei der Wohnfläche eintragen. Wird da gerundet oder werden die Zahlen nach dem Komma gestrichen?
    Vielen Dank!

    #2
    ... die Wohnflächenberechnung meiner Wohnung stammt bei mir aus dem Jahre 1998.) Ist diese Aussage korrekt?
    1988 durfte man alternativ Rohbaumaße verwenden und dann 3% für Putz abziehen.

    Wird da gerundet oder werden die Zahlen nach dem Komma gestrichen?
    Erst die Summe darf auf volle m² abgerundet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK. alles klar. Ich hatte an die Wohnflächenverordnung von 2004 gedacht. Ich nehme dann einfach den Wert, der vom Architekten damals errechnet wurde.
      Vielen Dank!

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        #4
        Ich hatte an die Wohnflächenverordnung von 2004 gedacht.
        Wohnflächenberechnungen nach der Zweiten Berechnungsverordnung bleiben Im Rahmen von § 5 der Wohnflächenverordnung weiter gültig.

        https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          1988 durfte man alternativ Rohbaumaße verwenden und dann 3% für Putz abziehen.
          Das heißt das ist nicht mehr zulässig? Wir haben die Maße noch vom Bauplan aus den 70ern.

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            #6
            Das heißt das ist nicht mehr zulässig? Wir haben die Maße noch vom Bauplan aus den 70ern.
            Wenn du nach 2003 nicht umgebaut hast, bleibt die alte Berechnung weiter gültig. Siehe § 5 der Wohnflächenverordnung.

            Seit 2004 dürfen nur noch die Fertigmaße als Grundlage der Wohnflächenberechnung verwendet werden..
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24 Wanddurchbruch in der Küche. K.A. ob das zählt? Den könnte man aber separat berechnen.

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                #8
                Wanddurchbruch in der Küche. K.A. ob das zählt?
                Wenn es sich auf die Wohnfläche auswirkt und nach 2003 erfolgt ist, muss neu gerechnet werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von psilo Beitrag anzeigen
                  Das heißt das ist nicht mehr zulässig? Wir haben die Maße noch vom Bauplan aus den 70ern.
                  Das frage ich mich jetzt auch gerade. Bin bei juristischen Aussagen immer etwas unsicher. Wenn die Wohnfläche im Jahr 1998 erstellt wurde, muss ich diese genauso bei der Grundsteuer eintragen oder kann ich 3% abziehen? Sorry, wenn das eine dumme Frage ist.

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                    #10
                    Wenn die Wohnfläche im Jahr 1998 erstellt wurde, muss ich diese genauso bei der Grundsteuer eintragen oder kann ich 3% abziehen? Sorry, wenn das eine dumme Frage ist.
                    Man sieht doch in der Wohnflächenberechnung von 1998, ob damals Rohbaumaße oder Fertigmaße verwendet wurden. Falls Rohbaumaße

                    zum Ansatz kamen, ist der Abzug von 3% für den Innenputz aus der Berechnung ersichtlich. Falls Fertigmaße zum Ansatz kamen, darf nichts

                    mehr abgezogen werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man sieht doch in der Wohnflächenberechnung von 1998, ob damals Rohbaumaße oder Fertigmaße verwendet wurden. Falls Rohbaumaße

                      zum Ansatz kamen, ist der Abzug von 3% für den Innenputz aus der Berechnung ersichtlich. Falls Fertigmaße zum Ansatz kamen, darf nichts

                      mehr abgezogen werden.
                      Ok, jetzt habe ich es verstanden. Danke!

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