Hallo guten Morgen,
ich habe schon im Forum und im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort gefunden:
Wer muss die Feststellungserklärung abgeben, wenn eine Grunddienstbarkeit besteht? Der zivilrechtliche Eigentümer des Grundstücks oder wir als berechtigte?
Wir haben eine Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück für Grünausgleichsmaßnahmen und zahlen jährlich auch eine Entschädigung an den Eigentümer. Ein Informationschreiben vom Finanzamt haben wir bekommen, doch dort ist das betreffende Flurstück nicht mit aufgeführt. Uns liegt auch kein extra Einheitswertbescheid vor.
Vielen Dank vorab
ich habe schon im Forum und im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort gefunden:
Wer muss die Feststellungserklärung abgeben, wenn eine Grunddienstbarkeit besteht? Der zivilrechtliche Eigentümer des Grundstücks oder wir als berechtigte?
Wir haben eine Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück für Grünausgleichsmaßnahmen und zahlen jährlich auch eine Entschädigung an den Eigentümer. Ein Informationschreiben vom Finanzamt haben wir bekommen, doch dort ist das betreffende Flurstück nicht mit aufgeführt. Uns liegt auch kein extra Einheitswertbescheid vor.
Vielen Dank vorab
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