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Grundsteuer - Sachen-Anhalt - Feststellungserklärung Grunddienstbarkeit

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    Grundsteuer - Sachen-Anhalt - Feststellungserklärung Grunddienstbarkeit

    Hallo guten Morgen,

    ich habe schon im Forum und im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort gefunden:

    Wer muss die Feststellungserklärung abgeben, wenn eine Grunddienstbarkeit besteht? Der zivilrechtliche Eigentümer des Grundstücks oder wir als berechtigte?

    Wir haben eine Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück für Grünausgleichsmaßnahmen und zahlen jährlich auch eine Entschädigung an den Eigentümer. Ein Informationschreiben vom Finanzamt haben wir bekommen, doch dort ist das betreffende Flurstück nicht mit aufgeführt. Uns liegt auch kein extra Einheitswertbescheid vor.

    Vielen Dank vorab








    #2
    Der zivilrechtliche Eigentümer des Grundstücks oder wir als berechtigte?
    Der Eigentümer ist erklärungspflichtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Rückmeldung.

      Ich bin bzw. war auch der Meinung das der zivilrechtliche Eigentümer die Erklärung abgeben muss. Ich habe jedoch beim Suchen im Netz folgendes auf der Webseite der Hamburger Finanzverwaltung gefunden:

      Eine Grunddienstbarkeit begründet in der Regel wirtschaftliches Eigentum, da die zivilrechtliche Eigentümerin oder der zivilrechtliche Eigentümer bei Bestehen einer Grunddienstbarkeit von der Einwirkung auf das Grundstück wirtschaftlich ausgeschlossen ist. In solchen Fällen hat daher die Berechtigte oder der Berechtigte aus der Grunddienstbarkeit die Feststellungserklärung einzureichen.


      Was ist denn nun richtig? Wenn es auf der Seite einer Finanzbehörde steht, wird es schon so passen?

      Viele Grüße

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        #4
        Wenn es auf der Seite einer Finanzbehörde steht, wird es schon so passen?
        Wenn das in Hamburg so gesehen wird, okay, so ganz überzeugt bin ich persönlich nicht.

        Ich habe mich bereits im Mai mit den hier in Bayern veröffentlichten Anleitungen befasst, da habe ich nichts dergleichen gefunden.

        Ich wüsste jetzt auch nicht, dass das Finanzamt von der Eintragung einer Grunddienstbarkeit überhaupt unterrichtet wird.

        Ihr zahlt doch dem Eigentümer jährlich eine Entschädigung, so wie mir meine Pächter jährlich Pachtzins zahlen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ihr zahlt doch dem Eigentümer jährlich eine Entschädigung, so wie mir meine Pächter jährlich Pachtzins zahlen
          Ja, das ist richtig.

          Ich wüsste jetzt auch nicht, dass das Finanzamt von der Eintragung einer Grunddienstbarkeit überhaupt unterrichtet wird
          Wahrscheinlich haben wir auch deshalb kein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt bekommen.

          Dann bleibt wohl nur noch die Möglichkeit, einmal beim örtlichen Finanzamt nachzufragen.

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            #6
            Ich habe jetzt mit der Bewertungsstelle des örtlichen Finanzamtes telefoniert. Die Bearbeiterin hat mir bestätigt, dass der zivilrechtliche Eigentümer die Erklärung einreichen muss. Uns trifft somit keine Erklärungspflicht.

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