Hallo zusammen,
ich besitze eine Eigentumswohnung in M-V und muss nun die Grundsteuererklärung abgeben. Das ist mit ELSTER nicht weiter kompliziert, allerdings habe ich ein Problem mit den Angaben zum Grundstück:
Das Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und befindet sich in der Innenstadt. Es ist bebaut mit einem Gebäude (Baujahr 2001), in dem sich mehrere Eigentumswohnungen und eine Gewerbeeinheit befinden. Neben den 3 Flurstücken auf dem sich das Gebäude befindet, gehören zum Grundstück zwei weitere Flurstücke, die lediglich Zufahrten sind und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Nachbargrundstücke und der Gemeinde belastet sind. Es handelt sich nicht um öffentliche Wegeflächen!
Eines der beiden Zuwegungsgrundstücke befindet sich zudem in einer anderen Bodenrichtwertzone.
Nun meine Frage: Sind diese zwei Flurstücke mit dem vollen Bodenrichtwert (der für die Verhältnisse in M-V relativ hoch ist) anzurechnen oder ist der Bodenrichtwert durch die Belastungen und die Nutzung nur ein Teil des vollen Wertes und wenn dies so anzugeben ist, mit welchem Anteil?
Wo könnte ich ggf. eine professionelle kostenlose Beratung bekommen, wenn hier niemand die Antwort kennt?
ich besitze eine Eigentumswohnung in M-V und muss nun die Grundsteuererklärung abgeben. Das ist mit ELSTER nicht weiter kompliziert, allerdings habe ich ein Problem mit den Angaben zum Grundstück:
Das Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und befindet sich in der Innenstadt. Es ist bebaut mit einem Gebäude (Baujahr 2001), in dem sich mehrere Eigentumswohnungen und eine Gewerbeeinheit befinden. Neben den 3 Flurstücken auf dem sich das Gebäude befindet, gehören zum Grundstück zwei weitere Flurstücke, die lediglich Zufahrten sind und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Nachbargrundstücke und der Gemeinde belastet sind. Es handelt sich nicht um öffentliche Wegeflächen!
Eines der beiden Zuwegungsgrundstücke befindet sich zudem in einer anderen Bodenrichtwertzone.
Nun meine Frage: Sind diese zwei Flurstücke mit dem vollen Bodenrichtwert (der für die Verhältnisse in M-V relativ hoch ist) anzurechnen oder ist der Bodenrichtwert durch die Belastungen und die Nutzung nur ein Teil des vollen Wertes und wenn dies so anzugeben ist, mit welchem Anteil?
Wo könnte ich ggf. eine professionelle kostenlose Beratung bekommen, wenn hier niemand die Antwort kennt?
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