Hallo zusammen,
wir (mein Mann u. ich) haben in 2021 eine ETW gekauft, die Anfang 2023 bezugsfertig sein wird.
In 2021 sind bereits Kosten angefallen, die m.E. vorweggenommene Werbungskosten sind z.B. Zinsen und Fahrten im Zusammenhang mit der Finanzierung
Ist es richtig, wenn ich unter den Einkünften aus V+V das Grundstück aufführe, die Angaben lt. Kaufvertrag zum Grundstück mache, das Datum des Kaufvertrages als Anschaffungsdatum nehme und dann nur die Kosten eintrage?
wir (mein Mann u. ich) haben in 2021 eine ETW gekauft, die Anfang 2023 bezugsfertig sein wird.
In 2021 sind bereits Kosten angefallen, die m.E. vorweggenommene Werbungskosten sind z.B. Zinsen und Fahrten im Zusammenhang mit der Finanzierung
Ist es richtig, wenn ich unter den Einkünften aus V+V das Grundstück aufführe, die Angaben lt. Kaufvertrag zum Grundstück mache, das Datum des Kaufvertrages als Anschaffungsdatum nehme und dann nur die Kosten eintrage?
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