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Gundsteuer Sachsen: Neubau, mehrere Flurstücke

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    Gundsteuer Sachsen: Neubau, mehrere Flurstücke

    Liebe Forianer,

    ich hoffe, dass mir die Community bei der Grundsteuererklärung helfen kann.

    Ich möchte die Grundsteuererklärung für ein Grunsdtück machen welches aus drei Flurstücken besteht und auf dem im Moment ein Haus gebaut wird, das nächstes Jahr bezugsfertig werden soll.

    1. Ist es möglich diese Flurstücke in einer Erklärung "abzuarbeiten"?
    2. Soll ich das Grundstück als unbebaut oder als mit einem EFH bebaut angeben?
    3. Momentan steht auf dem Grundstück noch keine Garage, diese wird aber kommen. Soll ich diese jetzt schon angeben?

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    D.

    #2
    2. Soll ich das Grundstück als unbebaut oder als mit einem EFH bebaut angeben?
    Das Grundstück bestehend aus den 3 Flurstücken gilt als unbebaut. Erst ab 01.01.2024 wird ein Einfamilienhaus daraus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Antwort!

      Das heißt, dass ich das Grundstück sowohl im Hauptvordruck (GW1) als auch in der Anlage Grundstück (GW2) erstmal als unbebaut angeben sollte?

      Viele Grüße

      David

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        #4
        Wenn es am 01.01.2022 so war, ja.

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