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Hauptvordruck Flächen entspricht nicht in Anlage Grundstück angegebenen Flächen

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    Hauptvordruck Flächen entspricht nicht in Anlage Grundstück angegebenen Flächen

    Hallo,
    Die Fehlermeldung im Volltext lautet:
    "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben.

    Hier habe ich 276 qm für die Größe des Gesamtgrundstücks eingeben.


    In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben.

    Im Teilungsvertrag gibt es 4 Einheiten mit je 1/4 Anteil am Grundstück: also Zähle 1 Nenner 4. Liegt hier der Fehler?

    In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

    Es gibt zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte die beide den gleichen Entwicklungszustand und Art der Nutzung haben. Welcher gilt dann?

    #2
    Mit welcher Anwendung erstellst Du denn die Grundsteuererklärung? Um welches Formular geht es konkret? Es gibt nämlich verschiedene, für verschiedene Bundesländer.

    Kommentar


      #3
      Es gibt zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte die beide den gleichen Entwicklungszustand und Art der Nutzung haben. Welcher gilt dann?
      Das wissen wir hier nicht und ohne Angabe des Bundeslands können wir auch nicht sagen, wo man dazu Informationen finden kann.

      Manchmal hängt das von der Anzahl der Geschosse ab.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo L. E. Fant und Charlie24,

        danke für die Antwort. Es handelt sich um das Elsterprogramm und um ein Grundstück in Mecklenburg Vorpommern. Ich habe die Fehlermeldung und den Ausschnitt aus dem Hauptvordruck GW1 angehängt (Summe Flächen) kann man hier erkennen, was gemeint ist?

        Für mich besonders kompliziert ist, dass ich für zwei Einheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus eine Erklärung abgeben muss. Eine Wohn- und eine Geschäftseinheit. Zudem gibt es zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte die beide den gleichen Entwicklungszustand und Art der Nutzung haben.

        Welcher Bodenrichtwert ist wann richtig?
        Gibt es einen Unterschied in der Betrachtung der Wohneinheit und der Geschäftseinheit?

        Wie man bei den Fehlermeldungen sieht, gibt es eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus zwei Eigentümern mit je zwei Wohnungen bzw. einer Wohnung und einem Laden. Es gibt keinen Empfangsbevollmächtigten, da jeder seien Teil bewirtschaftet. Brauche ich einen Empfangsbevollmächtigten?

        Für den zweiten Eigentümer wird unter anderem die Steuernummer abgefragt. Ist das notwendig? Muss ich den anderen Eigentümer danach fragen und er mich, da er ja auch eine Erklärung abgeben muss?

        Es sind noch Fragen zur Bruttogrundfläche offen. Ich habe in der Wohnung einen Dachboden der noch Lager aber ausbaufähig ist. Gehört der zur Bruttogrundfläche?
        Wird das Treppenhaus in die Bruttogrundfläche eingerechnet?
        Werden die Kellerräume anteilig angerechnet oder immer das ganze Kellergeschoss?

        Vielen Dank und beste Grüße
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          #5
          Zunächst einmal das wichtigste vorweg: Jedes Wohnungs- und Teileigentum bildet für sich eine eigene wirtschaftliche Einheit und ist eigenständig

          zu erklären. Erklärungspflichtig ist der jeweilige Eigentümer des Wohnungs- bzw. Teileigentums. Wenn das bei dir 2 Einheiten sind, musst du auch

          2 Erklärungen erstellen. Für die ETW sind Angaben zum Ertragswert zu machen, für den Laden zum Sachwert. Angaben zu dem anderen Eigentümer

          musst du nicht machen, jeder erklärt nur seine eigenen wirtschaftlichen Einheiten. Für das Wohnungseigentum sind nur die Wohnflächen und eventuell

          zugehörige Garagenstellplätze relevant, nur für den Laden müssen die Bruttogrundflächen ermittelt werden. Da müssen Treppenhäuser und zu dem Laden

          gehörige Kellerräume anteilig mit einbezogen werden.

          Bei einer Flurstücksgröße von insgesamt 276 m² und einem Anteil von 1/4-tel beträgt der m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 rechnerisch 69 m².

          Steht denn bei den 2 Bodenrichtwerten nichts weiter dabei ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie 24,
            nein zu den Bodenrichtwerten gibt es keine Differenzierung. Siehe Anlage
            Angehängte Dateien

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              #7
              nein zu den Bodenrichtwerten gibt es keine Differenzierung
              Vielleicht kann man sich das Gebiet auf einer Karte ansehen und erhält dort Detailinformationen, wann welcher Wert anzuwenden ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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