Bei meiner Suche nach o.g. Thema habe ich nur einen Eintrag gefunden, in dem stand, dass bei mehreren Erbbauverpflichteten eine Gemeinschaft gebildet werden müsse, da man nur einen Erbbauverpflichteten im Formular eintragen kann. Nehmen wir an, es gelingt mir, diese Gemeinschaft zu bilden (was ich bezweifle), wen oder was muss ich dann in den entsprechenenden Formularteil eintragen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Mehrere Erbbauverpflichtete
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X
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Das weiß ich jetzt auch nicht, da solltest du die Erbbauverpflichteten konsultieren. Die sind ja zur Mitwirkung verpflichtet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke für Deine Antwort. Ich habe inzwischen das FA kontaktiert und folgende Antwort erhalten: "...einen von den drei Erbbauverpflichteten eintragen, d.h. einen auswählen. Der Bescheid wird richtig erstellt."Zuletzt geändert von Wollowosch; 16.09.2022, 15:09.
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