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Grundsteuer - Hessen - Unland, Landwirtschaftsfläche - Grundsteuer A zuvor

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    Grundsteuer - Hessen - Unland, Landwirtschaftsfläche - Grundsteuer A zuvor

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage zur Grundsteuererklärung in ELSTER für ein Flurstück mit eigenem Aktenzeichen bei der
    ich hier im Forum durch Suchen nicht direkt fündig geworden bin:

    Dieses Flurstück ist als "Unland, Landwirtschaftsfläche" im Kaufvertrag deklariert.
    Auf diesem Grundstück ist nur eine völlig unbebaute Wiese und 2 Bäume, es wird landwirtschaftlich (oder sonst) nicht genutzt.

    Bisher ist die Versteuerung nach Grundsteuer A erfolgt.

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich im Formular Hauptvordruck (HGrSt 1)
    unter Punkt "1 - Angaben zur Festsetzung / Feststellung" in
    "Art der wirtschaftlichen Einheit" den Punkt "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" auswählen muss?

    Ich habe keinen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft und bin mir deshalb unsicher, was ich dort wählen soll.
    Oder ist doch dort der Punkt "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" die richtige Auswahl?

    Die Wiese und ich sind im Bundesland Hessen.

    Ich bin über jede Hilfe dankbar.

    Viele Grüße!

    #2
    Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich im Formular Hauptvordruck (HGrSt 1)
    unter Punkt "1 - Angaben zur Festsetzung / Feststellung" in
    "Art der wirtschaftlichen Einheit" den Punkt "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" auswählen muss?
    Damit liegst du richtig. Du musst die Anlage Land- und Forstwirtschaft beifügen und ausfüllen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle und sehr gute Antwort Charlie24.
      Ich hatte gar nicht gesehen, dass es dazu überhaupt eine Anlage gibt!

      Erlaube mir bitte noch folgende Rückfrage damit keine Missverständnisse auftreten:

      Also muss ich in "Hauptvordruck (HGrSt 1)" den Punkt "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" wie im beigefügten Bild auswählen?

      Hauptvordruck_HGrSt_1.jpg

      Oder reicht es, die von Dir genannte Anlage "Anlage Land- und Forstwirtschaft (HGrSt 3)" nur beizufügen und in "Hauptvordruck (HGrSt 1)"
      dann den Punkt "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" (siehe Bild oben) zu wählen?

      Ich finde die Begrifflichkeit etwas verwirrend, da ich, wie gesagt, keinen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft führe.

      Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende!
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        #4
        Ich finde die Begrifflichkeit etwas verwirrend, da ich, wie gesagt, keinen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft führe.
        Das mag sein, aber auch ungenutzte Landwirtschaftsflächen sind als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu erklären.

        Bei Beifügung der Anlage Land- und Forstwirtschaft (HGrSt 3) würde die Auswahl unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

        zu einer Fehlermeldung führen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Perfekt!

          Vielen Dank!!!

          Beitrag kann damit geschloßen werden.

          Kommentar

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