Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung bei geerbten Haus eines Elternteils mit mehreren Geschwistern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung bei geerbten Haus eines Elternteils mit mehreren Geschwistern

    Hallo,
    die Hotline konnte mir leider nicht helfen , ich hoffe, jemand hat Ahnung.

    Es geht darum, dass meine Eltern beide Eigentümer eines Hauses waren. Nachdem ein Elternteil verstorben ist, ohne Testament, ist sein Anteil gemäß Gesetz an die Witwe und den drei Kindern übergegangen.
    Meine Mutter lebt noch dort, es läuft auch alles auf ihren Namen, sie bezahlt auch die Grundsteuer.

    Bei der Grundsteuererklärung, soll man alle Eigentümer und ihre Anteile eintragen. Also trage ich uns auch alle ein (oder gibt es Verwirrung, da meine Mutter die Grundsteuer zahlt)?
    Und was soll ich Ankreuzen, Erbengemeinschaft, Teileigentum etc. ? Sind wir automatisch eine "Erbengemeinschaft" , oder nur wenn beide Elternteile versterben, und uns das Haus komplett gehört? Dazu konnte mir leider niemand Auskunft geben, offiziell haben wir uns nicht als Erbengemeinschaft irgendwo registriert.
    Auch hat nicht jeder von uns eine Steuer/oder Identifikationsnummer, wegen Wohnort im Ausland.

    Ich hoffe sehr auf eure Hilfe, Dankeschön.


    #2
    Eigentlich gibt es bei den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen für diesen Fall keine wirklich passende Auswahlmöglichkeit.

    Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, an der auch die Mutter beteiligt ist. Der gehört die eine Hälfte, die

    andere Hälfte gehört der Mutter. Betrachtet man die beiden Hälften, kann man zu dem Schluss kommen, insoweit handle es sich

    um eine Bruchteilsgemeinschaft. Für die Beteiligten auf Seiten der Erbengemeinschaft stimmt das allerdings so nicht.

    Um Verwirrung zu vermeiden, würde ich die Mutter zweimal erfassen, das zweite Mal ohne Angabe der ID. Die Erbquoten

    müssen nicht angegeben werden, verboten ist es aber auch nicht. Ich habe bisher vorgeschlagen, hier Grundstücksgemeinschaft

    von ausschließlich natürlichen Personen auszuwählen, auch wenn das nicht den Vorstellungen der Finanzverwaltung entspricht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      [Hallo Charlie, vielen Dank. Wir drei müssen uns aber trotzdem eintragen, nur ohne Nennung von Anteilen?
      FG


      QUOTE=Charlie24;n401480]Eigentlich gibt es bei den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen für diesen Fall keine wirklich passende Auswahlmöglichkeit.

      Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, an der auch die Mutter beteiligt ist. Der gehört die eine Hälfte, die

      andere Hälfte gehört der Mutter. Betrachtet man die beiden Hälften, kann man zu dem Schluss kommen, insoweit handle es sich

      um eine Bruchteilsgemeinschaft. Für die Beteiligten auf Seiten der Erbengemeinschaft stimmt das allerdings so nicht.

      Um Verwirrung zu vermeiden, würde ich die Mutter zweimal erfassen, das zweite Mal ohne Angabe der ID. Die Erbquoten

      müssen nicht angegeben werden, verboten ist es aber auch nicht. Ich habe bisher vorgeschlagen, hier Grundstücksgemeinschaft

      von ausschließlich natürlichen Personen auszuwählen, auch wenn das nicht den Vorstellungen der Finanzverwaltung entspricht.[/QUOTE]

      Kommentar


        #4
        Wir drei müssen uns aber trotzdem eintragen, nur ohne Nennung von Anteilen?
        Ja, ihr seid Beteiligte. Ihr dürft auch die Erbquoten eintragen, es wird aber nicht verlangt. Steuernummer und ID sind keine Pflichtfelder

        Da es sich um eine Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen handelt, sind zusätzliche Angaben zum Namen der Gemeinschaft

        erforderlich. Da kann man über den Namen auch angeben, das an der Gemeinschaft die Mutter und die Erben des verstorbenen Vaters

        beteiligt sind, auch wenn das Finanzamt das natürlich bereits weiß.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, an der auch die Mutter beteiligt ist. Der gehört die eine Hälfte, die andere Hälfte gehört der Mutter. Betrachtet man die beiden Hälften, kann man zu dem Schluss kommen, insoweit handle es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft.
          Im Grundbuch müssten doch weiter zwei Miteigentümer je zur Hälfte eingetragen sein? Die eine Miteigentümerin ist wie zuvor "Maria Muster" und die andere Miteigentümerin ist nun die "Erbengemeinschaft nach Max Muster". Also Bruchteilsgemeinschaft mit zwei Eigentümern. Tatsächlich kann man auch im Abschnitt "Eigentümer(innen)/Beteiligte" eine Erbengemeinschaft als einen Eigentümer eintragen - es gibt ja hier auch den Anredeschlüssel "08" für Erbengemeinschaft (Zeile 42 im Bundesmodell). Nur was trägt man dann als Adresse ein?

          Kommentar


            #6
            Nur was trägt man dann als Adresse ein?
            Ich habe bisher die Adresse eingetragen, von der aus das Objekt verwaltet wird. Die Anleitungen zu den Formularen unterscheiden sich,

            in einigen Anleitungen steht ausdrücklich, alle Beteiligten sollen bei Eigentümern / Beteiligten einzeln erfasst werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              in einigen Anleitungen steht ausdrücklich, alle Beteiligten sollen bei Eigentümern / Beteiligten einzeln erfasst werden.
              Im genannten Beispiel wäre die Struktur:

              Miteigentümer 1: Maria Muster
              Miteigentümer 2: Erbengemeinschaft nach Max Muster; Beteiligte der Erbengemeinschaft: Maria Muster, Kind 1, Kind 2, Kind 3.

              Ich sehe nicht recht, wie man hier auf vernünftige Weise alle Eigentümer und alle Beteiligten angeben kann. Oder kann man zuerst die beiden Miteigentümer angeben und hier jeweils die Angabe des Anteils machen und dann noch die vier Beteiligten der Erbengemeinschaft, ohne die Anteile der Beteiligten aufzuführen. Und das Finanzamt errät dann, dass diese vier Personen die Beteiligten der Erbengemeinschaft sind? Oder sagt der Computer hier sowieso schon Nein?

              Die Begriffe "Eigentümer" und "Beteiligte" werden meiner Ansicht etwas verwirrend verwendet. Im Bundesmodell-Formular heißt der Abschnitt 45/46 "Eigentümer(innen)/Beteiligte", im Bayernmodell dagegen "(Mit-)Eigentümer/innen". Von mir aus kann man Eigentümer auch als Beteiligte bezeichnen, aber die an einer Erbengemeinschaft Beteiligten sind doch eben nicht die Eigentümer? Ein bayerischer Pedant kann also gar keine Angaben zu den Beteiligten der Erbengemeinschaft machen?

              Kommentar


                #8
                Ein bayerischer Pedant kann also gar keine Angaben zu den Beteiligten der Erbengemeinschaft machen?
                In den FAQ für Bayern finden sich folgende Hinweise:

                Bei Eigentumsverhältnis „5“ und „6“ (Erben- bzw. Bruchteilsgemeinschaft) oder „7“ bis „9“ (Grundstücksgemeinschaften) ohne geschäftsüblichen Namen geben
                Sie bitte unter „Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen“ Anrede, Name und Anschrift
                der entsprechenden Gemeinschaft an.

                Sollte eine Gemeinschaft keine Anschrift haben, muss dieser Bereich nicht ausgefüllt werden.

                Zusätzlich sind alle Miterben bzw. Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Gemeinschaft unter (Mit-)Eigentümer/innen anzugeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  in einigen Anleitungen steht ausdrücklich, alle Beteiligten sollen bei Eigentümern / Beteiligten einzeln erfasst werden.
                  Anleitung Bundesmodell: Gehört das Grundstück mehreren Personen nach Bruchteilen, füllen Sie bitte zusätzlich zu den Zeilen 33 bis 40 die Zeilen 41 bis 51, 59 bis 69 bzw. 77 bis 87 für jede Beteiligte bzw. jeden Beteiligten aus. Machen Sie insbesondere Angaben zu den jeweiligen Anteilen am Grundstück.

                  Hier könnte man interpretieren, dass man alle Beteiligten der Bruchteilsgemeinschaft nennen soll, aber weitere Angaben zu den Beteiligten der an der Bruchteilgemeinschaft beteiligten Erbengemeinschaft werden nicht verlangt?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Zusätzlich sind alle Miterben bzw. Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Gemeinschaft unter (Mit-)Eigentümer/innen anzugeben.[/I]
                    Und der Pedant sagt: geht nicht, als Miterbe kann ich mich doch nicht als Miteigentümer angeben - im betreffenden Abschnitt, den ich ausfüllen soll, heißt es ja schließlich immer nur "(Mit-)Eigentümer". Natürlich ist diese Pedanterie Quatsch - es macht es nur wirklich nicht leichter, noch durchzublicken, wenn die Begriffe so kreativ verwendet werden.

                    Kommentar


                      #11
                      ... aber weitere Angaben zu den Beteiligten der an der Bruchteilgemeinschaft beteiligten Erbengemeinschaft werden nicht verlangt?
                      So könnte man das interpretieren. In der Hilfe steht allerdings auch:

                      Gehört das Grundstück einer Gesamthandsgemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen, zum Beispiel einer Erbengemeinschaft oder einer
                      Gesellschaft bürgerlichen Rechts, füllen Sie bitte auf der Teilseite "Eigentümer(innen)/Beteiligte" die Zeilen 41 bis 50 für jede Beteiligte
                      beziehungsweise jeden Beteiligten an der Gemeinschaft aus.
                      Die Angabe der Anteile der Einzelpersonen ist nicht erforderlich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        So könnte man das interpretieren. In der Hilfe steht allerdings auch: [I]Gehört das Grundstück einer Gesamthandsgemeinschaft ...
                        Aber das Grundstück gehört eben nicht einer Gesamthandsgemeinschaft, sondern es gehört einer Bruchteilsgemeinschaft, an der u.a. eine Gesamthandsgemeinschaft beteiligt ist.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich habe es zum Glück nur mit zwei echten Erbengemeinschaften zu tun, auch wenn die zweite bürgerlichrechtlich gesehen aus 2 Erbengemeinschaften besteht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ich habe es zum Glück nur mit zwei echten Erbengemeinschaften zu tun, auch wenn die zweite bürgerlichrechtlich gesehen aus 2 Erbengemeinschaften besteht.
                            Ich hab's mit gar keiner Erbengemeinschaft zu tun. Ich habe nur nachgefragt, weil mir nicht klar war, ob die Fragestellerin, die Hotline und ich einfach zu ahnungslos sind, dass man sich schwer tut, dass Formular richtig auszufüllen, oder ob das Formular wirklich so schwierig oder falsch oder unvollständig gemacht ist bzw. die Anleitung(en). Natürlich können die Formular-Ersteller nicht jeden Spezialfall bedenken, aber das hier genannte Beispiel erscheint mir nicht sehr exotisch und ich hätte einfach gerne eine Antwort gefunden, auch wenn ich sie selbst nicht brauche.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich habe es zum Glück nur mit zwei echten Erbengemeinschaften zu tun, auch wenn die zweite bürgerlichrechtlich gesehen aus 2 Erbengemeinschaften besteht.
                              Könnte es dann nicht sein, dass die zweite eigentlich eine Bruchteilsgemeinschaft ist, die aus zwei Gesamthandsgemeinschaften besteht? Da/wenn die 2 Erbengemeinschaften jeweils als Miteigentümerinnen im Grundbuch eingetragen sind?
                              Zuletzt geändert von Teresa789; 20.09.2022, 18:23.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X