Könnte es dann nicht sein, dass die zweite eigentlich eine Bruchteilsgemeinschaft ist, die aus zwei Gesamthandsgemeinschaften besteht?
Da Personenidentität besteht, hat das Finanzamt die in der Zurechnungsfortschreibung zusammengefasst, Anteil jetzt 1/1, vorher 2/5.
Im Grundbuch sind die Erben hingegen 2-mal erfasst, einmal mit 2/5 und zusätzlich erneut mit 3/5
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