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Grundsteuer Bayern Flurstück gemischte Nutzung

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    Grundsteuer Bayern Flurstück gemischte Nutzung

    Hallo,

    sitze hier auch seit mehren Wochen über meiner Grundsteuererklärung und bin mir überhaupt nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden und eingetragen hab!?

    Besitze ein Grundstück mit insgesamt 2900m2 mit einer Flurnummer. (gemischte Nutzung, steht im BayernAtlas)

    Auf dem Grundstück befinden sich: ein 3 Fam. Haus mit Garage. (eigenes Aktenzeichen)

    eine Scheune mit Nebengebäuden (ehemalige Landwirtschaft)

    ein altes Bauernhaus aus 16ten Jahrhundert, baufällig, nicht bewohnbar, keine Heizung, kaputte Fenster usw. (eigenes Aktenzeichen) zahl hierfür aktuell nur 70 Euro Grundsteuer, ist anscheinend schon gering bemessen gewesen?

    desweiteren besitze ich noch 3 kl. Waldstücke 1,3 ha. (eigenes Aktenzeichen) die ich selbst bewirtschafte für Eigenbedarf Holz. Traktor, Spalter Säge usw befinden sich in der Scheune.


    Würde das Grundstück nun aufteilen, der Großteil zählt zum Wohnhaus (1900m2), ein Teil zum Bauernhaus (550m2), der Rest 450m2 ist die Grundfläche der Scheune und Schuppen.
    Die 450m2 hierfür würde ich in der 3ten Erklärung bei den Waldstücken (Betrieb der Land u. Forstwirtschaft) als Hofstelle hinzufügen?


    Das alte Bauernhaus unbewohnbar würde ich gerne irgendwie als "reduziert" angeben??? Hab was von Art. 8 gelesen? Wo bzw. wie geb ich das an?
    Haus hat für mich keinen Nutzen, nur Kosten Versicherung usw. Abriss oder Renovierung zu teuer.

    In einem Teil der Scheune bzw. Werkstatt wird momentan ein Auto abgestellt, sollte das penibel als Nutzfläche angeben werden oder ist das auch Auslegungssache? Kann da zB. auch einen Anhänger vom Traktor reinstellen...?

    Hoff mir kann jemand helfen?
    Danke!



    #2
    Die 450m2 hierfür würde ich in der 3ten Erklärung bei den Waldstücken (Betrieb der Land u. Forstwirtschaft) als Hofstelle hinzufügen?
    Das ist grundsätzlich zulässig, nur die Mitbenutzung als PKW-Garage ist da ein Störfaktor
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie du deine Hofstelle aufteilst, weißt du selbst am besten.
      Das alte Bauernhaus kann, wenn es nicht nur einen Renovierungsrückstand aufweist, als unbebaut erklärt werden. Für Art. 8 BayGrStG muss erst Mal eine GrSt festgesetzt sein. Für den Erlass wäre dann die Gemeinde als festsetzende Stelle zuständig in 2025.

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        #4
        ein altes Bauernhaus aus 16ten Jahrhundert, baufällig, nicht bewohnbar, keine Heizung, kaputte Fenster usw.
        Da muss man überlegen, ob man das als unbebautes Grundstück erklären darf. § 246 BewG enthält folgende Regelung:

        Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.

        Art. 8 BayGrStG regelt den Erweiterten Erlass. Dafür sind die Gemeinden zuständig, der Vorschrift kommt vor Erlass der Grundsteuerbescheide

        im Jahr 2024 keine praktische Bedeutung zu. Man hat auch nur Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

        Mit einem unbebauten Grundstück wärst du m. E. besser dran.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank! dann befinde ich mich immerhin schon mal allgemein auf dem richtigen Weg.

          Den Anteil der Scheune der als Garage genutzt wird ziehe ich von der Hofstelle ab und füge ihn als "weitere Garage" der Erklärung vom Wohnhaus hinzu!?


          Das baufällige Bauernhaus lass ich weg und erkäre das Grundstück als unbebaut.
          Setze den Haken unter "Ergänzende Angaben zu Grundsteuererklärung", beschreibe dort den Zustand des Hauses und beziehe mich auf § 246.
          ok???

          schöne Grüße aus Bayern!

          TDE

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