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Grundsteuermessbetrag-Erklärung Wohnfläche nach DIN 283 oder DIN 277

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    Grundsteuermessbetrag-Erklärung Wohnfläche nach DIN 283 oder DIN 277

    Guten Tag, es liegt dem Bauantrag unseres Architekten die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 vor. Können die Werte nach dieser DIN entsprechend des vom Bauamt genehmigten Bauantrages in die Steuererklärung eingetragen werden? Nach neuerer Erkenntnis existiert für die Berechnung der Wohnfläche u.a. die DIN 277. Ich habe auf Anhieb im Forum keine Antwort zu dieser Frage gefunden. Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lyskirch

    #2
    Ich habe auf Anhieb im Forum keine Antwort zu dieser Frage gefunden
    Im Bereich der Grundsteuer gilt bezüglich der Wohnfläche bundesweit die hier schon oft zitierte Wohnflächenverordnung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Die von dir zitierten DIN-Vorschriften sind nicht relevant. Wenn keine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung

    und bei Wohnbauten bis 2003 auch keine Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung existiert, muss ausgemessen

    werden. https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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