Guten Tag, es liegt dem Bauantrag unseres Architekten die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 vor. Können die Werte nach dieser DIN entsprechend des vom Bauamt genehmigten Bauantrages in die Steuererklärung eingetragen werden? Nach neuerer Erkenntnis existiert für die Berechnung der Wohnfläche u.a. die DIN 277. Ich habe auf Anhieb im Forum keine Antwort zu dieser Frage gefunden. Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Lyskirch
Mit freundlichen Grüßen
Lyskirch
Kommentar