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Feststellungserklärung ausfüllen mit welchem Konto

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    Feststellungserklärung ausfüllen mit welchem Konto

    Guten Tag,
    Mein Mann besitzt bereits für seine Firma ein vollwertiges Elsterkonto. Jedoch gehört uns als Privatperson ein Haus. Kann ich das Elsterkonto dennoch für die Feststellungserklärung Hauses benutzen oder muss ich dafür ein eigenes Elsterkonto anlegen?

    Vielen Dank für Ihre Schnelle Hilfe.
    Liebe Grüße

    #2
    Wenn das Formular angeboten wird - das kann ich nicht ausprobieren, aber Du - dann kannst Du das mit dem Firmenzertifikat machen.

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      #3
      Das Formular wird angeboten. Allerdings kann ich ja nicht einen Namen eintragen. Darum war ich mir unsicher, nicht das die dann die Grundsteuer für mein Haus auf meine Firma laufen lassen.
      Der vorhandene Elsteraccount läuft ja auf unserem Firmennamen, der nicht ganz unserem natürlichen Namen entspricht. Ich hoffe Sie verstehen was ich mein.

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        #4
        Zitat von Kristinalein Beitrag anzeigen
        Allerdings kann ich ja nicht einen Namen eintragen
        Warum soll das nicht gehen? Wie macht das dann ein Steuerberater, der dort hunderte verschiedener Namen eintragen muss?

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          #5
          wo soll das Feld dafür sein?

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            #6
            wo soll das Feld dafür sein?
            Man startet das Formular für die Grundsteuererklärung und trägt das Aktenzeichen ein, aus dem ELSTER-Konto wird nichts in das Formular geschrieben.

            Nur die Firma wird bei der elektronischen Übertragung als Datenübermittler genannt, das ist aber für die Erklärung selbst nicht von Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es ist völlig egal mit welchem ElsterKonto versandt wird,
              theoretisch kann jeder für dich die Feststellungserklärung absenden.
              Hier gilt eben: für den Fall, dass Schindluder betrieben wird, ist der Absender über die Authentifizierung eindeutig identifizierbar und kann zur Rechenschaft gezogen werden.

              Die Zuordnung passiert ja zum Aktenzeichen bzw. (je nach Bundesland) zur Steuernummer der wirtschaftlichen Einheit, das/die im Formular als Ordnungsbegriff der Erklärung angegeben werden muss.

              Einzig zu beachten:
              Wenn da irgendeine Rückmeldung vom Finanzamt kommt (damit meine ich nicht den Bescheid, der kommt hier noch auf Papier),
              dann liegt diese Nachricht halt auch im Firmen-Elsterkonto deines Mannes.
              Zudem weiß ich nicht, wer noch alles Zugriff auf das Firmen-Elsterkonto deines Mannes hat und dann die privaten Daten zur Grundsteuer lesen könnte.

              Ein ElsterKonto ist aber auch schnell angelegt. Es gibt die Möglichkeit sich nahezu sofort und ohne Wartezeit mittels elektronischem Personalausweis ein Konto zu erstellen.

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 16.09.2022, 21:44.

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                #8
                Vielen Dank Sepp,
                das war sehr hilfreich.

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