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Grundsteuerreform Berlin

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    Grundsteuerreform Berlin

    Guten Abend,
    ich besitze ein Grundstück, dass aus zwei Flurstücken mit gleichem Bodenrichtwert besteht. Auf einem steht ein Haus mit zwei Eigentumswohnungen, die mir bzw . meiner Tochter anteilig gehören. Das zweite Flurstück ist der Zufahrtsweg, der mir allein gehört.
    Frage: musss ich jetzt zwei Erklärungen abgeben? Eine für das anteilige Gemeinschaftseigentum und eine für das unbebaute Grundstück (Weg), das mir allein gehört? Oder geht das in einer Erklärung? Ich finde einfach keine Lösung in Mein Elster und bitte um Erklärung.
    Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe
    Icky

    #2
    Auf einem steht ein Haus mit zwei Eigentumswohnungen
    Für jedes Wohnungseigentum ist eine eigene Erklärung einzureichen. Da die Zufahrt ja wohl für beide Wohnungen gebraucht wird, sollte man die eigentlich

    jeder Wohnung hälftig zuordnen, was natürlich bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen zu einer etwas krummen Aufteilung führt, aber darstellen lässt

    sich das problemlos.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,
      vielen Dank für die Antwort, aber ich kann den Weg nicht einfach aufteilen, weil er zu drei weiteren Grundstücken mit entsprechend notariell geregeltem Fahr-, Leitungs- und Wegerecht führt und vom Notar absichtlich in meinem Besitz belassen wurde, um nicht alles ändern zu müssen, zumal der Weg als Grundstück in seinem ursprünglichen Liegenschaftsblatt verblieben ist.
      Am einfachsten ist es wohl, ich mache zwei Erklärungen, eine für das anteilige Grundstück mit den Eigentumswohnungen und eine für den Weg, den ich dann weiter allein besitze. Oder?
      Da sich auf meinem Grundstücksanteil weitere Grbäude befinden, die ebenfalls mir allein gehören, habe ich ja mit 82 Jahren noch einiges zu beackern.
      Icky

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        #4
        Am einfachsten ist es wohl, ich mache zwei Erklärungen, eine für das anteilige Grundstück mit den Eigentumswohnungen und eine für den Weg, den ich dann weiter allein besitze. Oder?
        Wie viele Steuernummern gibt es denn bisher für den Grundbesitz ? Wenn der Weg keine eigene wirtschaftliche Einheit ist, kann man den nicht isoliert erklären..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie 24 und Forumsgemeinde,
          da muss ich wohl doch etwas weiter ausholen
          Das gesamte Grundstück besteht aus den zwei Flurstücken 1 und 2. Auf dem Flurstück 1 entstand das Wohnhaus mit zwei Eigentumswohnungen, die in zwei neue Liegenschaftsblätter 1a und 1b mit anteiligen Besitzverhältnissen aufgeteilt wurden, während das Flurstück 2, der Weg, im alten Liegenschaftsblatt weiter geführt wird und mir allein gehört.
          Wir haben zwei Steuernummern und zahlen auch unterschiedliche Steuern.
          Die Tochter anteilig für Wohnung und das eine Flurstück (1b) und ich ebenfalls anteilig für Wohnung und das Flurstück 1a plus dem gesamten Furstück 2, dem Weg.
          Ich weiß einfach nicht, wo ich die differenzierten Angaben machen kann.
          Vielleicht hat ja doch jemand eine Idee und kann mir weiterhelfen?
          Hoffentlich ist es jetzt nicht noch unklarer geworden?
          Mit freundlichen Grüßen zum Wochenende.
          Icky

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