Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung

    Hallo,

    wir haben einen Flustück (gemeinsam genutzter Gehweg) welcher von 8 Eigentümern geteilt wird. Es sind jeweils 2 Eigentümer pro anliegendem Haus. Also besitzt jeder 1/8 der Fläche. Also haben wir meines Erachtens weil wir 2 Eigentümer sind 1/4 der Fläche.

    Dieser Gehweg hat eine Fläche von 209m².

    Wie muss hier der Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner eingetragen werden?? Als Fläche 4 gebe ich die Gesamtfläche von 209m" an. Ist der Zähler dann bei uns 25 und der Nenner 100?

    Für eine Erklärung wäre ich wirklich sehr Dankbar.
    Zuletzt geändert von Darktron; 17.09.2022, 00:18.

    #2
    Zitat von Darktron Beitrag anzeigen
    Ist der Zähler dann bei uns 25 und der Nenner 100?
    Wenn dir 25/100 lieber sind als 1/4, dann auch das.

    Wobei das 1/4 mir nicht direkt eingängig ist. Zum Haus gehört 1/4 , das Haus hat zwei Eigentümer, aber erklären die zusammen oder einzeln? Falls letzteres, ist es doch 1/8.

    Kommentar


      #3
      Eigentümer=Wohneinheiten, nicht Personen, wenn ich Recht verstehe. Du musst nur den Anteil erklären, der auf deine Wohneinheit entfällt. = 1/8, wenn jedes Haus aus zwei wirtschaftlichen Einheiten besteht. Müsste im Kaufvertrag so aufgeführt sein.

      Kommentar


        #4
        Hallo, danke für die Antworten.
        Ich habe vergessen zu erwähnen dass der 2te Eigentümer für das Haus meine Frau ist. Wir machen die Grundsteuererklärung ja zusammen als Ehegatten.
        Demnach ist der wirtschaftliche Anteil doch 25% weil wir 2 Wohneinheiten bestehen für uns. Also kann ich 1/4, 2/8, ....25/100 oder meinetwegen auch 250/1000 eintragen.

        Kommentar


          #5
          ... weil wir 2 Wohneinheiten bestehen für uns
          Das verstehe ich nicht. Habt ihr jetzt ein Haus oder zwei Häuser oder ein Haus mit 2 Wohnungen ? Bei dem Gehweg ist der Miteigentumsanteil

          beider Ehegatten zusammen der Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Wegegrundstück und das ist ein Viertel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Wir haben 1 gemeinsames Einfamilienhaus.
            Ich war nur verwirrt wegen "Eigentümer=Wohneinheiten, nicht Personen, wenn ich Recht verstehe."

            Ok also ist 1/4 richtig. Danke sehr =)

            Kommentar

            Lädt...
            X