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Günstigerprüfung vs Überprüfung des Steuereinbehalts einfach erklärbar ?

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    Günstigerprüfung vs Überprüfung des Steuereinbehalts einfach erklärbar ?

    Hallo.

    Google ist voll mit hochtrabenden Erläuterungen, geschrieben von Experten, die es nicht schaffen, sich fachlich für Laien downzugraden. Ich wette ihr schafft das. Wenn ich in der KAP nichts ankreuze, kommt ne dicke fette rot umrandete Fehlermeldung, also muss ich wählen zwischen „Günstigerprüfung“ und „Überprüfung des Steuereinbehalts“. Für letztes Jahr kommen wir gerade mal auf 80 € Zinsen.

    Weiterhin liegen wir über dem persönlichen Grenzsteuersatz von 25 %. Klingt so, als ob ich mir die Augen zuhalten und irgendwo wahllos drauf klicken könnte, oder? Ich denke mal, nichts von den beiden Optionen macht für uns den Unterschied aus, aber ankreuzen muss ich was.

    Letztes Jahr habe ich die KAP zum ersten Mal weggelassen, aber jetzt kommt sie wieder mit rein, vor allem, weil wir ab dieses Jahr deutlich mehr Zinsen erwarten dürfen. Auch wenn die SuFu so einiges hervorgebracht hat, lesen ist nicht gleich verstehen, daher bitte ich um einige leicht verständliche Statements.

    Gruß

    #2
    Hallo,

    Günstigerprüfung bedeutet, dass beantragt wird zu prüfen, ob die Abzugsbesteuerung an der Quelle oder die Angabe deiner Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung besser (günstiger) für dich ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn dein Steuersatz unter 25 % liegt, da du dann bei der Quellenbesteuerung mit 25 % zu viel gezahlt hättest.

    Das macht z.B. Sinn, wenn deine Kinder hohe Kapitalerträge (über EUR 801) und keine weiteren Einkünfte haben.

    Bei der Überprüfung des Steuereinbehalts wird geprüft, ob Tatbestände vorliegen, die beim Quellensteuerabzug noch nicht berücksichtigt worden sind (z. B. ein nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag, noch nicht berücksichtigte Verluste oder weitere anrechenbare auslän­dische Steuern). Dies kann dann eventuell zu einer Erstattung zu viel gezahlter Abgeltungsteuer führen.

    Bei EUR 80 Kapitalertrag sollte aber normalerweise keine Steuer gezahlt wurden sein, wenn der Bank oder der auszahlenden Stelle eine Freistellungsauftrag vorlag.

    VG

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      #3
      Die Anlage Kap gibt man ab, wenn man es muss oder will. Grund für müssen wäre i.a. Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen, z.B. bei ausländischen Banken. Für wollen sprechen neben der Günstigerprüfung schlecht verteilte Freistellungsaufträge, bankübergreifende Verrechnung von Verlusten etc.

      Die Höhe der Zinserträge ist kein Kriterium. Man kann eine Million Zinsen bekommen, ohne eine Anlage Kap abzugeben, solange sie von der Bank schon versteuert wurden.

      Mit Elster hat das aber nichts zu tun.

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        #4
        Guten Morgen.

        Okay, nach gefühlten 10 x lesen habe ich es immer besser verstanden, Ich kann jetzt noch nicht sagen, für welche Variante ich mich entscheiden werde, weil sich nach wie vor beide gut lesen lassen, plus sogar auf die KAP komplett zu verzichten.

        VG

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          #5
          Wenn keine Steuern einbehalten wurden und man nur bei inländischen Banken Kapitalerträge erzielt hat, ist die Einreichung der Anlage KAP

          nicht sinnvoll. Wenn Steuern einbehalten wurden, muss man etwas genauer hinschauen. Auf den bayerischen Finanzamtsseiten findet man

          folgenden Artikel: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Für letztes Jahr kommen wir gerade mal auf 80 € Zinsen.
            Sind damit 80 Euro über dem Sparer-Pauschbetrag gemeint, oder wirklich nur 80 Euro Zinsen?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo noch mal.

              Wir sind auf der Ziellinie, so viel ist sicher. Die Steuererklärung ist so weit fertig, bis auf diese KAP Sache. Mit den Freistellungsaufträgen habe ich in den letzten Jahren immer geschludert. Jetzt vor kurzem zum ersten Mal überhaupt, habe ich sie richtig abgeklärt, die Institute angeschrieben, wie hoch die Beträge sein sollten..........ab Januar 2022. Ich sollte also noch abklären, wie hoch sie für 2021 tatsächlich waren, denn ein Großteil ging für die Bausparkasse drauf, als die Zinsen noch sehr hoch waren und im letzten Jahr kam es zur Auszahlung.

              Ich habe 2 Steuerbescheinigungen bekommen, mit dem Wortlaut: Höhe der Kapiatalerträge, einzugeben in Zeile 7. Sowie: Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages, einzugeben in Zeile 16 oder 17. Beide Beträge waren indentisch. Also 71,25 / 71,25 und 25,38 / 25,38.

              Kleckerkram für letztes Jahr, ich weiß und darum fällt es mir auch so schwer, meiner Betreffzeile entsprechend eine Entscheidung zu treffen. Ich lest es natürlich professioneller, erkennt bereits auf der ersten Blick, wenn in der Steuerbescheinigung steht: „Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag“. Bedeutet das letztendlich, dass die Höhe des Freistellungsauftrages ausreicht und ich die Anlage KAP nicht mitzuschicken brauche? Dann seid ihr mich für`s erste wieder los, versprochen. ;-)

              VG

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                #8
                Kapitalerträge unterhalb des Freibetrags, alles freigestellt, keine Steuer einbehalten. Was soll dein Gewese um die Anlage Kap. Was soll die bringen?

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Kapitalerträge unterhalb des Freibetrags, alles freigestellt, keine Steuer einbehalten. Was soll dein Gewese um die Anlage Kap. Was soll die bringen?
                  Zuerst natürlich das wichtigste: Endlich Klarheit, danke. In Punkto fachliche Emphatie hast du jedoch leider noch viel Luft nach oben. Kommt es dir nicht in den Sinn, dass es Menschen gibt, die auf bestimmten Gebieten von tuten und blasen keine Ahnung haben? Ein anderer Steuernurd schrieb mal jemandem, wie oft soll ich das denn noch erklären? Keine schöne Art. Ich bin seit über 25 Jahren im "Forengeschäft" und ich muss diesem ein großes Kompliment aussprechen. Hatte selten mit einem Forum zu tun, in dem man Zeitnahe und fachliche Hilfe bekam. Doch an diese kleinen Seitenhiebe werde ich mich nie gewöhnen.........

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                    #10
                    Charlie hatte schon klar gesagt, dass bei komplett frei gestellten Erträgen die Anlage überflüssig ist.

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                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      Charlie hatte schon klar gesagt, dass bei komplett frei gestellten Erträgen die Anlage überflüssig ist.
                      Um es im Offtopic Style zu Ende zu bringen. Ich habe ganz offen zugegeben, von tuten und blasen keine Ahnung zu haben. Nichts gegen Charlie, aber erst deine Antwort habe ich richtig verstanden !

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                        #12
                        Hallo,

                        Ich habe 2 Steuerbescheinigungen bekommen, mit dem Wortlaut: Höhe der Kapiatalerträge, einzugeben in Zeile 7. Sowie: Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages, einzugeben in Zeile 16 oder 17. Beide Beträge waren indentisch. Also 71,25 / 71,25 und 25,38 / 25,38.
                        Dann bist du fertig mit der Sache.

                        Anmerkung: Du musst verstehen, dass wir insbesondere bei den Kapitalerträgen ohne Detailinformationen keine abschließenden Ratschläge geben können. Dafür gibt es viel zu viele Sonderfälle (und es werden übrigens immer mehr).
                        Manchmal kommt erst später die Info, dass es auch Kapitalerträge im Ausland gab, die Bank nach Ersatzbemessungsgrundlage abgerechnet hat u.s.w., und plötzlich liegt eine KAP-Pflicht vor.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          Dann bist du fertig mit der Sache.

                          Anmerkung: Du musst verstehen, dass wir insbesondere bei den Kapitalerträgen ohne Detailinformationen keine abschließenden Ratschläge geben können.
                          Ja ich bin fertig mit der Sache und habe es jetzt auch richtig verstanden. Mir war von vorn herein klar, dass das für euch nur ne Fingerübung war, meine Fragen und Sprüche bestimmt für einiges an Augenrollen gesorgt hat, ;-) aber ich finde, keiner von uns hat die Netiquette unterwandert.

                          Gruß

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