Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft Wiesenfläche Saarland

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  • steini3877
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2014
    • 307

    #1

    Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft Wiesenfläche Saarland

    Meine Frau ist Miteigentümer (vier weitere Personen) von drei Wiesengrundstücken außerhalb der Bebauung. Kann mir mal jemand sagen, wie ich die Erklärung da ausfülle? Das kann ich ja auf meinem Elsteraccount machen? Brauche ich da die Steuernummer jedes einzelnen?
    Dankeschön
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Kann mir mal jemand sagen, wie ich die Erklärung da ausfülle?
    Das ist als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu erklären, die Erfassung erfolgt in der Anlage GW3

    Das kann ich ja auf meinem Elsteraccount machen?
    Natürlich !

    Brauche ich da die Steuernummer jedes einzelnen?
    Man soll die Steuer-ID und die Steuernummer der Beteiligten angeben, Pflichtfelder sind das aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Vielen Dank Charlie24, ich habe mal ein Bild beigefügt.
      Ich sehe kein Bild.

      Auch habe ich Probleme mit dem Anteil der Erben, je 1/5.
      Wieso ? Die Erbquote muss nicht mal angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • steini3877
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2014
        • 307

        #4
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Grünland ist Landwirtschaftliche Nutzung, da trägst du die Ertragsmesszahl (EMZ) ein, Gehölz ist Forstwirtschaftliche Nutzung, da gibt es keine EMZ.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • steini3877
            Erfahrener Benutzer
            • 28.01.2014
            • 307

            #6
            Was Gesamtertragsmesszahl Landwirtschaftliche Nutzung und wo trage ich das ein?

            Kommentar

            • steini3877
              Erfahrener Benutzer
              • 28.01.2014
              • 307

              #7
              Sorry, Habenichts gelesen.
              Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen!!

              Kommentar

              • steini3877
                Erfahrener Benutzer
                • 28.01.2014
                • 307

                #8
                HalloCharlie, eine Frage noch: Muss man bei den Miteigentümern Adresse und Geburtsdatum in jedem Fall eintragen?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45929

                  #9
                  Muss man bei den Miteigentümern Adresse und Geburtsdatum in jedem Fall eintragen?
                  Wenn man diese Daten hat, sollte man diese Angaben machen. Das Geburtsdatum steht in der Regel auf dem Erbschein.

                  Wenn die aktuelle Anschrift unbekannt ist, muss man sich bei der PLZ mit 00000 behelfen und bei Ort und Straße unbekannt eintragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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