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Grundsteuer Anteil der wirtschaftlichen Einheit Reihenhaus

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    Grundsteuer Anteil der wirtschaftlichen Einheit Reihenhaus

    Hallo und guten Tag,
    seit ein paar Tagen diskutieren meine Nachbarn und ich über die Frage, welche Angabe bei der Grundsteuer zur wirtschaftlichen Einheit bei unserem Grundstück richtig ist.

    Meine Ehefrau und ich wohnen in einem Reihenhaus (einem von elf). Es gibt KEINE reale Teilung des Grundstückes. Nach dem Grundbuch haben wir 1/11 Miteigentumsanteil.

    Nun die Frage: Was ist bei Zähler/Nenner der Wirtschaftlichen Einheit bei der Grundsteuer einzutragen?

    Allgemein war man zuerst der Ansicht, dass hier Zähler 1 und Nenner 11 richtig sein müsste. Jedoch wurde dann auch in einer Dokumentation zu diesem Thema gelesen, dass der wirtschaftlichen Anteil sich hier auf EINE Person bezieht und somit bei einem Ehepaar dem 1/11 Miteigentumsanteil mit ideeller Teilung dann ggf. die Angabe Zähler 0,5 und Nenner 11 (bzw. 1 und 22 ) richtig wäre.

    Jetzt ist die Verwirrung da und ich hoffe, hier kann jemand für Klarheit (ob Variante 1/11 oder 1/22 oder ???) beitragen bzw. hat einen guten Link zu diesem Thema.

    Vorab vielen Dank und allgemein viel Erfolg bei dem Formular

    LG

    #2
    Jetzt ist die Verwirrung da und ich hoffe, hier kann jemand für Klarheit (ob Variante 1/11 oder 1/22 oder ???) beitragen
    Die persönlichen Eigentumsverhältnisse spielen an dieser Stelle keine Rolle. Gefragt wird nach dem Anteil der wirtschaftlichen Einheit

    Wohnungseigentum (Reihenhaus) am Flurstück, auf dem die Reihenhäuser stehen. Dieser Miteigentumsanteil am Grund und Boden ist 1/11.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von AnderElbe Beitrag anzeigen
      Jedoch wurde dann auch in einer Dokumentation zu diesem Thema gelesen, dass der wirtschaftlichen Anteil sich hier auf EINE Person bezieht und somit bei einem Ehepaar dem 1/11 Miteigentumsanteil mit ideeller Teilung dann ggf. die Angabe Zähler 0,5 und Nenner 11 (bzw. 1 und 22 ) richtig wäre.
      Das ist schlichtweg falsch. Wirtschaftliche Einheit ist das Haus mit 1/11 von dem Grundstück.

      Dass es euch als Eheleuten gehört, kommt bei den Eigentümern, wobei da dann jeder Anteil 1/2 hat.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank!

        LG

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