Hallo zusammen,
ich habe nur den Standard Fall:
1 Grundbuchblatt mit Nr1 für eine Eigentumswohnung
und 1 Grundbuchblatte mit anderer Grundbuch Nr 2
Bodenrichtwert ist gleich.
Charlie24 hat eine Tabelle mit Beispiel 1 dazu gezeigt,
wo 1 Eigentumswohnung und 1 zugehöriger Tiefgaragenstellplatz in qm gerechnet wurden.
In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
sondern statt dessen pauschal als ein Anzahl von Tiefgaragenplätzen= 1 angegeben werden sollte.
Problem 2 in NRW:
Finanzamt Leverkusen sagt, dass in GW1 nur das Flurstück mit der Eigentumswohnung eingegeben werden müsste
und nicht das 2. Flurstück mit anderem Grundbuchblatt und dem selben Bosenrichtwert
Finanzamt Neuss sagt, dass natürlich beide Flurstücke mit eigener Grundbuch-Nr. in GW 1 eingegeben werden müssten.
Problem 3:
Danach stellt sich für mich die Frage in GW1 nach der Abgabe 1 2 oder 3
Ich habe diese Anleitung gefunden:https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/9f0d37bf-ba1c-4f91-b832-6bf97cc72c50
efv Steuerseminar 4/2022
47
BewR & GrSt
Grundsteuerreform 47
https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/7cc4f963-3ede-498c-8dfb-17b73eb06e12
Grundsteuerreform: Erklärungen und Wert-feststellung für eine Eigentumswohnung mit Stellplatz
BewG §§ 248 bis 257
Darin steht:
Für den PKW-Stellplatz ist eine weitere Angabe vorzunehmen (im Papierformular sind vier verschiedene Angaben möglich).
Eine entsprechende zweifache Angabe ist später in der „Anlage Grundstück“ erforderlich, sodass hier in Zeile 11 (bzw. 14) ein Verweis auf die erste („1“) bzw. zweite („2“) Fläche vorzunehmen ist.
Hilfe: Diese widerspricht der Elster Hilfe zu GW1
Ich bitte Euch um Hilfe,
HpunktS
ich habe nur den Standard Fall:
1 Grundbuchblatt mit Nr1 für eine Eigentumswohnung
und 1 Grundbuchblatte mit anderer Grundbuch Nr 2
Bodenrichtwert ist gleich.
Charlie24 hat eine Tabelle mit Beispiel 1 dazu gezeigt,
wo 1 Eigentumswohnung und 1 zugehöriger Tiefgaragenstellplatz in qm gerechnet wurden.
In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
sondern statt dessen pauschal als ein Anzahl von Tiefgaragenplätzen= 1 angegeben werden sollte.
Problem 2 in NRW:
Finanzamt Leverkusen sagt, dass in GW1 nur das Flurstück mit der Eigentumswohnung eingegeben werden müsste
und nicht das 2. Flurstück mit anderem Grundbuchblatt und dem selben Bosenrichtwert
Finanzamt Neuss sagt, dass natürlich beide Flurstücke mit eigener Grundbuch-Nr. in GW 1 eingegeben werden müssten.
Problem 3:
Danach stellt sich für mich die Frage in GW1 nach der Abgabe 1 2 oder 3
Ich habe diese Anleitung gefunden:https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/9f0d37bf-ba1c-4f91-b832-6bf97cc72c50
efv Steuerseminar 4/2022
47
BewR & GrSt
Grundsteuerreform 47
https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/7cc4f963-3ede-498c-8dfb-17b73eb06e12
Grundsteuerreform: Erklärungen und Wert-feststellung für eine Eigentumswohnung mit Stellplatz
BewG §§ 248 bis 257
Darin steht:
Für den PKW-Stellplatz ist eine weitere Angabe vorzunehmen (im Papierformular sind vier verschiedene Angaben möglich).
Eine entsprechende zweifache Angabe ist später in der „Anlage Grundstück“ erforderlich, sodass hier in Zeile 11 (bzw. 14) ein Verweis auf die erste („1“) bzw. zweite („2“) Fläche vorzunehmen ist.
Hilfe: Diese widerspricht der Elster Hilfe zu GW1
Ich bitte Euch um Hilfe,
HpunktS
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