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Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

    Hallo zusammen,

    ich habe nur den Standard Fall:
    1 Grundbuchblatt mit Nr1 für eine Eigentumswohnung
    und 1 Grundbuchblatte mit anderer Grundbuch Nr 2
    Bodenrichtwert ist gleich.

    Charlie24 hat eine Tabelle mit Beispiel 1 dazu gezeigt,
    wo 1 Eigentumswohnung und 1 zugehöriger Tiefgaragenstellplatz in qm gerechnet wurden.
    In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
    sondern statt dessen pauschal als ein Anzahl von Tiefgaragenplätzen= 1 angegeben werden sollte.

    Problem 2 in NRW:
    Finanzamt Leverkusen sagt, dass in GW1 nur das Flurstück mit der Eigentumswohnung eingegeben werden müsste
    und nicht das 2. Flurstück mit anderem Grundbuchblatt und dem selben Bosenrichtwert

    Finanzamt Neuss sagt, dass natürlich beide Flurstücke mit eigener Grundbuch-Nr. in GW 1 eingegeben werden müssten.

    Problem 3:
    Danach stellt sich für mich die Frage in GW1 nach der Abgabe 1 2 oder 3


    Ich habe diese Anleitung gefunden:https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/9f0d37bf-ba1c-4f91-b832-6bf97cc72c50
    efv Steuerseminar 4/2022
    47
    BewR & GrSt
    Grundsteuerreform 47

    https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/7cc4f963-3ede-498c-8dfb-17b73eb06e12
    Grundsteuerreform: Erklärungen und Wert-feststellung für eine Eigentumswohnung mit Stellplatz
    BewG §§ 248 bis 257

    Darin steht:
    Für den PKW-Stellplatz ist eine weitere Angabe vorzunehmen (im Papierformular sind vier verschiedene Angaben möglich).
    Eine entsprechende zweifache Angabe ist später in der „Anlage Grundstück“ erforderlich, sodass hier in Zeile 11 (bzw. 14) ein Verweis auf die erste („1“) bzw. zweite („2“) Fläche vorzunehmen ist.


    Hilfe: Diese widerspricht der Elster Hilfe zu GW1


    Ich bitte Euch um Hilfe,

    HpunktS

    #2
    In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
    Du meinst dieses verunglückte Beispiel:

    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m².
    Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie
    als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst ; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10
    die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei
    „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.


    Hätte man das Beispiel verständlich formuliert, müsste der Text wie folgt lauten:

    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m².
    Zu Ihrem Wohnungseigentum gehören ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Mit dem
    Tiefgaragenstellplatz ist kein gesonderter Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden
    . Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Nutzfläche
    des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst
    ; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden
    Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche
    in m² „130“ ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      Danke für Deine schnelle Antwort!!

      Ich verstehe Dich so:

      Die Wohnung hat den Anteil 333/10000 und die TG keinen also 0/10000.
      Also rechnet man 1500qm * 333/10000= 50qm.

      In Deinen Beispielen hast Du aber immer die Anteile der Wohnung und der TG addiert.

      Das widerspricht sich doch - oder?

      Ich wiederhole mich:
      FinAmt Leverkusen sagt: TG und Garagen nicht hier in GW2 als qm angegeben, sondern nur die Wohnung .
      FinAmt Neuss hat mir das ebenfalls bestätigt.

      Der einzige Unterschied:
      FinAmt Leverkusen schließt daraus, dass dann auch im Hauptformular GW1 nur das Flurstück der Wohnung angegeben werden muss
      FinAmt Neuss sagt: TG qm in GW2 nicht angeben, aber Flurstück in GW1 angeben.

      Grüße,

      HpunktS

      Kommentar


        #4
        Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen

        Die Wohnung hat den Anteil 333/10000 und die TG keinen also 0/10000.
        Also rechnet man 1500qm * 333/10000= 50qm.

        Nein.

        Die Fläche (Grund und Boden), auf der die Garage liegt, gehört dir ja und ist zu erklären.

        Die Garage zählt aber nicht zur Wohnfläche.

        ​​​​

        Kommentar


          #5
          In Deinen Beispielen hast Du aber immer die Anteile der Wohnung und der TG addiert.
          Das widerspricht sich doch - oder?
          Nein, das widerspricht sich nicht. In dem Beispiel in der Hilfe ist mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz kein

          weiterer Miteigentumsanteil verbunden. Das entspricht aber nicht der Realität ! Üblicherweise ist mit dem Sondereigentum

          an Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen ein zusätzlicher Miteigentumsanteil verbunden, der den rechnerischen m²-Anteil am

          Grund und Boden erhöht. Die Fallgestaltung im Beispiel ist hier bei bestimmt mehr als 1000 Anfragen zu Wohnungseigentum

          vielleicht ein- bis zweimal aufgetreten, weil sie in der Praxis extrem selten vorkommt. Ich finde es schon erstaunlich, dass so

          einfache Sachverhalte bei Finanzämtern nicht verstanden werden.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24,

            im Elster-Beispiel könnte man nach Flächen und Anteil differenzieren.
            Also z.B. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst - Sehr wohl aber der Eigentumsanteil in y/10000.
            Damit wäre die Fläche der TG wieder angegeben.


            In Deinem Formuliervorschlag für das Besispiel schreibst Du:
            Mit dem
            Tiefgaragenstellplatz ist kein gesonderter Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden

            Das lese ich so, also ob nur die Wohnung mit Anteil x/10000 angegeben werden muss,
            aber eben für eine TG kein Anteil x/10000 eingetragen werden muss.

            Ich habe seit Juni viele Stunden investiert - ohne Ergebnis. Ich erhalte nur rote Fehlermeldungen in Elster.

            Ich verstehe Deine Tabelle sehr gut. Icj lese daraus, dass eine TG einen Miteigentumsanteil am Grundstück hat.
            Bildschirmfoto 2022-09-17 um 14.57.23.png

            Aber der Text des Beispiels und Dein Formuliervorschlag sagt das Gegenteil.


            Nächste Frage zu meiner einzelnen Eigentumswohnung in einem großen Haus:
            Wie ist "Grundstück" definiert?

            Ist das das a) das gesamte Flurstück, wo das gesamte Haus drauf steht
            Dann wäre das große Haus bei mir ein Mischgrundstück, da im Erdeschoss Geschäfte sind.
            Damit ist der Wohnflächenanteil des gesamten Haus und des Flurstücks zwischen 50% und 80%.
            Bei Mischgrundstücken bräuchte ich die Brutto-Fläche des Hauses aus dem Bauantrag - das ist für mich unlösbar.
            FinAmt Leverkusen sagt, das wäre falsch so. ich solle ein "Wohneigentum" mit z/10000 anlegen statt Mischgrundstück.

            oder b) ist das mein Eigentum als 1 Eigentumswohnung im Haus?
            Dann habe ich meinen Anteil der Wohnung x/10000 und meinen Anteil der Tiefgarage y/10000.
            Ob der Anteil der TG jetzt zählt oder nicht, ist für mich unklar.
            Oder ich gebe jetzt die Wohnung an und schicke die Erklärung ab und forsche weiter nebenher nach.

            Grüße,

            HpunktS

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              #7
              Oh, Du hattest lange vor meiner Antwort schon geantwortet. Ich habe heute wieder 4h investiert.
              Frage: Wie erkenne ich denn, ob

              a) mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz kein
              weiterer Miteigentumsanteil verbunden ist oder

              b) mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz weiterer Miteigentumsanteil verbunden ist

              ?

              Kommentar


                #8
                Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
                Ich habe seit Juni viele Stunden investiert - ohne Ergebnis. Ich erhalte nur rote Fehlermeldungen in Elster.
                Wenn du einfach das tun würdest, was wir dir mehrfach erklärt haben, wärst du längst durch.

                Erklär endlich beide dir gehörenden Teile vom Flurstück und rechne sie für GW2 Grund und Boden zusammen. Eine andere Antwort wirst du hier nicht kriegen.

                Kommentar


                  #9
                  Die Diskussion ist nicht recht zielführend. Die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung zu erstellen ist, ist das Wohnungseigentum

                  und nicht die gesamte Anlage, auf der die Eigentumswohnungen und anderes Teileigentum errichtet wurden. Wenn mit dem Sondereigentum

                  an einer Wohnung und einem Tiefgaragenstellplatz jeweils Miteigentumsanteile an den Flurstücken der Anlage verbunden sind, was der

                  Normalfall ist, dann müssen die rechnerischen m²-Anteile am Grund und Boden ermittelt werden. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    OK, in GW2 wird nach der "Fläche des Grundstücks" gefragt
                    Bildschirmfoto 2022-09-17 um 15.48.09.png
                    und in der Erklärung zur Eigentumswohnung steht "Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst"

                    Also verstehe ich das so, dass hier nur die Fläche der Wohnung einzutragen ist.
                    So habe ich das auch bei meinen Versuchen mit dem "Vereinfachten System" und in einem Versuch in WISO gemacht, aber noch nicht abgeschickt.
                    Meine beiden FinÄmter haben mir das genauso bestätigt.
                    Sie haben mir auch angeboten, mir dies schriftlich zu geben.
                    Das hole ich mir das jetzt, weil Ihr mich etwas verunsichert habt.

                    Ich verstehe, dass Ihr beide anderer Meinung seid,
                    aber ich bin nur durch Zufall hier gelandet.

                    Viele Grüße,

                    Kommentar


                      #11
                      Ich verstehe, dass Ihr beide anderer Meinung seid,
                      Nein, du verstehst es offensichtlich nicht. Nicht wir sind anderer Meinung, sondern das Bewertungsgesetz regelt das so.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
                        Also verstehe ich das so, dass hier nur die Fläche der Wohnung einzutragen ist.,
                        An der Stelle, um die es hier geht, reden wir nur nicht von Wohnfläche, sondern Grund und Boden.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo multi,

                          ja, wir reden in GW2 unter 4 in Zeile 4 Feld 10 nur zu 100% über Grund- und Bodenfläche.
                          Daher habe ich die Hilfe so gelesen:
                          Die "Grund- und Boden"-Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst".

                          Und deshalb verstehen das 2 Finanzamt-KollegInnen auch genau so und sich sich einig und werden mir das schriftlich bestätigen.
                          Und deshalb hat 1 FInAmt daraus geschlossen, dass daher auch in GW1 der "Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes nicht erfasst wird.
                          Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.

                          Ich verstehe völlig, dass Ihr das anders seht und bedanke mich für Eure schnellen Antworten.

                          Kann ich Euch beim Finanzamt irgendwie zitieren?

                          Grüße,
                          HpunktS



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                            #14
                            Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.
                            Das auszuprobieren ist doch ganz einfach. Wenn der rechnerische m²-Anteil für GW2 mehr als 1 m² ausmacht, wird das Webformular

                            auf den Vorschlag des Finanzamts Neuss richtigerweise mit einer Fehlermeldung reagieren.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Ja, da sind wir uns völlig einig:
                              Anteil Grund und Boden TG-Stellplatz in GW1 oder GW2 eingetragen:

                              FinAmt Neuss: in GW1 und nicht in GW2: ja, Fehlermeldung --> diese Variante ist damit ausgeschieden.

                              FinAmt Leverkusen: nicht in GW1, nicht in GW2: keine Fehlermeldung.
                              Vielen Dank für Euern Standpunkt: in GW1 und in GW2: keine Fehlermeldung.

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