Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

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  • HpunktS
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    Danke für Deine schnelle Antwort!!

    Ich verstehe Dich so:

    Die Wohnung hat den Anteil 333/10000 und die TG keinen also 0/10000.
    Also rechnet man 1500qm * 333/10000= 50qm.

    In Deinen Beispielen hast Du aber immer die Anteile der Wohnung und der TG addiert.

    Das widerspricht sich doch - oder?

    Ich wiederhole mich:
    FinAmt Leverkusen sagt: TG und Garagen nicht hier in GW2 als qm angegeben, sondern nur die Wohnung .
    FinAmt Neuss hat mir das ebenfalls bestätigt.

    Der einzige Unterschied:
    FinAmt Leverkusen schließt daraus, dass dann auch im Hauptformular GW1 nur das Flurstück der Wohnung angegeben werden muss
    FinAmt Neuss sagt: TG qm in GW2 nicht angeben, aber Flurstück in GW1 angeben.

    Grüße,

    HpunktS

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  • Charlie24
    antwortet
    In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
    Du meinst dieses verunglückte Beispiel:

    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m².
    Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie
    als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst ; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10
    die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei
    „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.


    Hätte man das Beispiel verständlich formuliert, müsste der Text wie folgt lauten:

    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m².
    Zu Ihrem Wohnungseigentum gehören ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Mit dem
    Tiefgaragenstellplatz ist kein gesonderter Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden
    . Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Nutzfläche
    des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst
    ; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden
    Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche
    in m² „130“ ein.

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  • Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

    Hallo zusammen,

    ich habe nur den Standard Fall:
    1 Grundbuchblatt mit Nr1 für eine Eigentumswohnung
    und 1 Grundbuchblatte mit anderer Grundbuch Nr 2
    Bodenrichtwert ist gleich.

    Charlie24 hat eine Tabelle mit Beispiel 1 dazu gezeigt,
    wo 1 Eigentumswohnung und 1 zugehöriger Tiefgaragenstellplatz in qm gerechnet wurden.
    In der Elster-Anleitung für GW2 steht aber explizit, dass in GW2 die Fläche der TG nicht als qm addiert werden sollte,
    sondern statt dessen pauschal als ein Anzahl von Tiefgaragenplätzen= 1 angegeben werden sollte.

    Problem 2 in NRW:
    Finanzamt Leverkusen sagt, dass in GW1 nur das Flurstück mit der Eigentumswohnung eingegeben werden müsste
    und nicht das 2. Flurstück mit anderem Grundbuchblatt und dem selben Bosenrichtwert

    Finanzamt Neuss sagt, dass natürlich beide Flurstücke mit eigener Grundbuch-Nr. in GW 1 eingegeben werden müssten.

    Problem 3:
    Danach stellt sich für mich die Frage in GW1 nach der Abgabe 1 2 oder 3


    Ich habe diese Anleitung gefunden:https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/9f0d37bf-ba1c-4f91-b832-6bf97cc72c50
    efv Steuerseminar 4/2022
    47
    BewR & GrSt
    Grundsteuerreform 47

    https://forum.elster.de/anwenderforum/core/blob:https://forum.elster.de/7cc4f963-3ede-498c-8dfb-17b73eb06e12
    Grundsteuerreform: Erklärungen und Wert-feststellung für eine Eigentumswohnung mit Stellplatz
    BewG §§ 248 bis 257

    Darin steht:
    Für den PKW-Stellplatz ist eine weitere Angabe vorzunehmen (im Papierformular sind vier verschiedene Angaben möglich).
    Eine entsprechende zweifache Angabe ist später in der „Anlage Grundstück“ erforderlich, sodass hier in Zeile 11 (bzw. 14) ein Verweis auf die erste („1“) bzw. zweite („2“) Fläche vorzunehmen ist.


    Hilfe: Diese widerspricht der Elster Hilfe zu GW1


    Ich bitte Euch um Hilfe,

    HpunktS
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