Grundsteuererkl. für Standardfall: 1 Eigentumswohnung mit 1 Tiefgaragenstellplatz

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  • multi
    antwortet
    Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
    ja, wir reden in GW2 unter 4 in Zeile 4 Feld 10 nur zu 100% über Grund- und Bodenfläche.
    Daher habe ich die Hilfe so gelesen:
    Die "Grund- und Boden"-Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst".

    Und deshalb verstehen das 2 Finanzamt-KollegInnen auch genau so und sich sich einig und werden mir das schriftlich bestätigen.
    Und deshalb hat 1 FInAmt daraus geschlossen, dass daher auch in GW1 der "Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes nicht erfasst wird.
    Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.

    Ich verstehe völlig, dass Ihr das anders seht und bedanke mich für Eure schnellen Antworten.

    Kann ich Euch beim Finanzamt irgendwie zitieren?
    Zunächst zum letzten Punkt: Dies ist ein öffentliches, sogar bei Suchmaschinen wie Google indiziertes Forum. Das kann man zitieren, wo man mag.

    Ansonsten:

    Du hängst wie eine Klette an diesem verunglückten Beispiel 1 aus der Anleitung. Dieses beginnt jedoch schon in der Anleitung zu GW1 zu den Zeilen 9ff: Ein Anteil von 333/10.000 an einem Flurstück mit 1.500qm, das Wohnung und Stellplatz enthält. In der Anleitung zu GW3 Zeile 4 soll dann anscheinend demonstriert werden, dass dir 1500 mit dem Eigentumsanteil zu multiplizieren sind (und das auch noch falsch, denn 1.500*333/10.000=49,95, es sind also unstreitig abgerundet 49 statt wie angegeben 50 einzutragen). Der Satz, dass die Garage nicht gesondert erfasst wird, ist korrekt. Es wird nirgendwo gesondert erfasst, dass x von den 333 Zehntausendstel entfallen. Nirgendwo steht, dass Flächen, auf denen Garagen sind, nicht zählen und weggelassen werden könnten. Insbesondere steht da auch nicht, wenn die Wohnung und die Garage auf zwei getrennten Grundbuchblättern stehen, man letzteres weglassen darf.

    Du kannst jetzt gerne noch die FÄ Hagen, Siegen, Tecklenburg und Detmold fragen, dann hast du alle Teile von NRW einmal durch, aber da du inzwischen hier schon den nächsten Thread aufgemacht hast: Das, was wir dir erklärt haben, haben wir vermutlich inzwischen 1000 Fragestellern erklärt zzgl. ungezählten stillen Mitlesern. Du wirst hier keine andere Antwort bekommen.


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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn die Finanzämter Leverkusen und Neuss jetzt noch § 244 BewG kennen und verstehen würden, würden sie sich der hier vertretenen Rechtsauffassung,

    was rechnerisch zum Grund und Boden einer wirtschaftlichen Einheit gehört, schlussendlich anschließen müssen.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Na also, geht doch.

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  • HpunktS
    antwortet
    Ja, da sind wir uns völlig einig:
    Anteil Grund und Boden TG-Stellplatz in GW1 oder GW2 eingetragen:

    FinAmt Neuss: in GW1 und nicht in GW2: ja, Fehlermeldung --> diese Variante ist damit ausgeschieden.

    FinAmt Leverkusen: nicht in GW1, nicht in GW2: keine Fehlermeldung.
    Vielen Dank für Euern Standpunkt: in GW1 und in GW2: keine Fehlermeldung.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.
    Das auszuprobieren ist doch ganz einfach. Wenn der rechnerische m²-Anteil für GW2 mehr als 1 m² ausmacht, wird das Webformular

    auf den Vorschlag des Finanzamts Neuss richtigerweise mit einer Fehlermeldung reagieren.

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  • HpunktS
    antwortet
    Hallo multi,

    ja, wir reden in GW2 unter 4 in Zeile 4 Feld 10 nur zu 100% über Grund- und Bodenfläche.
    Daher habe ich die Hilfe so gelesen:
    Die "Grund- und Boden"-Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst".

    Und deshalb verstehen das 2 Finanzamt-KollegInnen auch genau so und sich sich einig und werden mir das schriftlich bestätigen.
    Und deshalb hat 1 FInAmt daraus geschlossen, dass daher auch in GW1 der "Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes nicht erfasst wird.
    Das andere FinAmt sagt, dass in GW1 Grund- und Boden-Flächen"-Anteil des TG-Stellplatzes erfasst wird.

    Ich verstehe völlig, dass Ihr das anders seht und bedanke mich für Eure schnellen Antworten.

    Kann ich Euch beim Finanzamt irgendwie zitieren?

    Grüße,
    HpunktS



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  • multi
    antwortet
    Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
    Also verstehe ich das so, dass hier nur die Fläche der Wohnung einzutragen ist.,
    An der Stelle, um die es hier geht, reden wir nur nicht von Wohnfläche, sondern Grund und Boden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich verstehe, dass Ihr beide anderer Meinung seid,
    Nein, du verstehst es offensichtlich nicht. Nicht wir sind anderer Meinung, sondern das Bewertungsgesetz regelt das so.

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  • HpunktS
    antwortet
    OK, in GW2 wird nach der "Fläche des Grundstücks" gefragt
    Bildschirmfoto 2022-09-17 um 15.48.09.png
    und in der Erklärung zur Eigentumswohnung steht "Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst"

    Also verstehe ich das so, dass hier nur die Fläche der Wohnung einzutragen ist.
    So habe ich das auch bei meinen Versuchen mit dem "Vereinfachten System" und in einem Versuch in WISO gemacht, aber noch nicht abgeschickt.
    Meine beiden FinÄmter haben mir das genauso bestätigt.
    Sie haben mir auch angeboten, mir dies schriftlich zu geben.
    Das hole ich mir das jetzt, weil Ihr mich etwas verunsichert habt.

    Ich verstehe, dass Ihr beide anderer Meinung seid,
    aber ich bin nur durch Zufall hier gelandet.

    Viele Grüße,

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Diskussion ist nicht recht zielführend. Die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung zu erstellen ist, ist das Wohnungseigentum

    und nicht die gesamte Anlage, auf der die Eigentumswohnungen und anderes Teileigentum errichtet wurden. Wenn mit dem Sondereigentum

    an einer Wohnung und einem Tiefgaragenstellplatz jeweils Miteigentumsanteile an den Flurstücken der Anlage verbunden sind, was der

    Normalfall ist, dann müssen die rechnerischen m²-Anteile am Grund und Boden ermittelt werden. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen
    Ich habe seit Juni viele Stunden investiert - ohne Ergebnis. Ich erhalte nur rote Fehlermeldungen in Elster.
    Wenn du einfach das tun würdest, was wir dir mehrfach erklärt haben, wärst du längst durch.

    Erklär endlich beide dir gehörenden Teile vom Flurstück und rechne sie für GW2 Grund und Boden zusammen. Eine andere Antwort wirst du hier nicht kriegen.

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  • HpunktS
    antwortet
    Oh, Du hattest lange vor meiner Antwort schon geantwortet. Ich habe heute wieder 4h investiert.
    Frage: Wie erkenne ich denn, ob

    a) mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz kein
    weiterer Miteigentumsanteil verbunden ist oder

    b) mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz weiterer Miteigentumsanteil verbunden ist

    ?

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  • HpunktS
    antwortet
    Hallo Charlie24,

    im Elster-Beispiel könnte man nach Flächen und Anteil differenzieren.
    Also z.B. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst - Sehr wohl aber der Eigentumsanteil in y/10000.
    Damit wäre die Fläche der TG wieder angegeben.


    In Deinem Formuliervorschlag für das Besispiel schreibst Du:
    Mit dem
    Tiefgaragenstellplatz ist kein gesonderter Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden

    Das lese ich so, also ob nur die Wohnung mit Anteil x/10000 angegeben werden muss,
    aber eben für eine TG kein Anteil x/10000 eingetragen werden muss.

    Ich habe seit Juni viele Stunden investiert - ohne Ergebnis. Ich erhalte nur rote Fehlermeldungen in Elster.

    Ich verstehe Deine Tabelle sehr gut. Icj lese daraus, dass eine TG einen Miteigentumsanteil am Grundstück hat.
    Bildschirmfoto 2022-09-17 um 14.57.23.png

    Aber der Text des Beispiels und Dein Formuliervorschlag sagt das Gegenteil.


    Nächste Frage zu meiner einzelnen Eigentumswohnung in einem großen Haus:
    Wie ist "Grundstück" definiert?

    Ist das das a) das gesamte Flurstück, wo das gesamte Haus drauf steht
    Dann wäre das große Haus bei mir ein Mischgrundstück, da im Erdeschoss Geschäfte sind.
    Damit ist der Wohnflächenanteil des gesamten Haus und des Flurstücks zwischen 50% und 80%.
    Bei Mischgrundstücken bräuchte ich die Brutto-Fläche des Hauses aus dem Bauantrag - das ist für mich unlösbar.
    FinAmt Leverkusen sagt, das wäre falsch so. ich solle ein "Wohneigentum" mit z/10000 anlegen statt Mischgrundstück.

    oder b) ist das mein Eigentum als 1 Eigentumswohnung im Haus?
    Dann habe ich meinen Anteil der Wohnung x/10000 und meinen Anteil der Tiefgarage y/10000.
    Ob der Anteil der TG jetzt zählt oder nicht, ist für mich unklar.
    Oder ich gebe jetzt die Wohnung an und schicke die Erklärung ab und forsche weiter nebenher nach.

    Grüße,

    HpunktS

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  • Charlie24
    antwortet
    In Deinen Beispielen hast Du aber immer die Anteile der Wohnung und der TG addiert.
    Das widerspricht sich doch - oder?
    Nein, das widerspricht sich nicht. In dem Beispiel in der Hilfe ist mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz kein

    weiterer Miteigentumsanteil verbunden. Das entspricht aber nicht der Realität ! Üblicherweise ist mit dem Sondereigentum

    an Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen ein zusätzlicher Miteigentumsanteil verbunden, der den rechnerischen m²-Anteil am

    Grund und Boden erhöht. Die Fallgestaltung im Beispiel ist hier bei bestimmt mehr als 1000 Anfragen zu Wohnungseigentum

    vielleicht ein- bis zweimal aufgetreten, weil sie in der Praxis extrem selten vorkommt. Ich finde es schon erstaunlich, dass so

    einfache Sachverhalte bei Finanzämtern nicht verstanden werden.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von HpunktS Beitrag anzeigen

    Die Wohnung hat den Anteil 333/10000 und die TG keinen also 0/10000.
    Also rechnet man 1500qm * 333/10000= 50qm.

    Nein.

    Die Fläche (Grund und Boden), auf der die Garage liegt, gehört dir ja und ist zu erklären.

    Die Garage zählt aber nicht zur Wohnfläche.

    ​​​​

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