Zitat von HpunktS
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Ansonsten:
Du hängst wie eine Klette an diesem verunglückten Beispiel 1 aus der Anleitung. Dieses beginnt jedoch schon in der Anleitung zu GW1 zu den Zeilen 9ff: Ein Anteil von 333/10.000 an einem Flurstück mit 1.500qm, das Wohnung und Stellplatz enthält. In der Anleitung zu GW3 Zeile 4 soll dann anscheinend demonstriert werden, dass dir 1500 mit dem Eigentumsanteil zu multiplizieren sind (und das auch noch falsch, denn 1.500*333/10.000=49,95, es sind also unstreitig abgerundet 49 statt wie angegeben 50 einzutragen). Der Satz, dass die Garage nicht gesondert erfasst wird, ist korrekt. Es wird nirgendwo gesondert erfasst, dass x von den 333 Zehntausendstel entfallen. Nirgendwo steht, dass Flächen, auf denen Garagen sind, nicht zählen und weggelassen werden könnten. Insbesondere steht da auch nicht, wenn die Wohnung und die Garage auf zwei getrennten Grundbuchblättern stehen, man letzteres weglassen darf.
Du kannst jetzt gerne noch die FÄ Hagen, Siegen, Tecklenburg und Detmold fragen, dann hast du alle Teile von NRW einmal durch, aber da du inzwischen hier schon den nächsten Thread aufgemacht hast: Das, was wir dir erklärt haben, haben wir vermutlich inzwischen 1000 Fragestellern erklärt zzgl. ungezählten stillen Mitlesern. Du wirst hier keine andere Antwort bekommen.

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