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Grundsteuer - Empfangsvollmacht §183

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    Grundsteuer - Empfangsvollmacht §183

    Muss man als Bruchteilsgemeinschaft bei der letzten Zeile im Abschnitt "Empfangsvollmacht" ein Häkchen setzen? Bzw. was ist die Konsequenz, wenn man kein Häkchen setzt?

    Empfangsvollmacht, letzte Zeile:

    Bei Bruchteilsgemeinschaft: Der in den Zeilen 60 bis 66 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 183 der Abgabenordnung.

    #2
    Bzw. was ist die Konsequenz, wenn man kein Häkchen setzt?
    Dann wird das Finanzamt die Beteiligten höchstwahrscheinlich schriftlich auffordern, eine Person als gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten zu benennen.

    Das Webformular enthält doch bereits diese Aufforderung. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das Thema jetzt erneut diskutiert werden soll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das Thema jetzt erneut diskutiert werden soll.
      Entschuldigen Sie - ich merke selbst, dass ich wohl nicht gut genug verständlich machen kann, worum es mir geht. Daher noch ein Versuch. So würde ich es vermuten:

      Beispiel: Bruchteilsgemeinschaft, 2 natürliche Personen A und B, Einfamilienhaus

      Möglichkeit 1: A trägt sich als Empfangsbevollmächtigten ein. Zudem folgt er der Bitte in der Anleitung und macht ein Häkchen in Zeile 29 (Formular Bundesmodell), dass er ein Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 183 AO ist.
      Bedeutung/Konsequenz: Mit seiner Unterschrift bestätigt A abschließend, dass er von B bevollmächtigt wurde, diesen bei der Erstellung und Unterzeichnung zu vertreten sowie die folgenden Bescheide in Empfang zu nehmen und dass B Kenntnis hat, dass ausschließlich er, der Empfangsbevollmächtigte A, die Befugnis zu Einspruch und Klage hat.

      Möglichkeit 2: A trägt sich als Empfangsbevollmächtigten ein. Aber er macht kein Häkchen bei dieser Zeile 29.
      Bedeutung/Konsequenz: Er ist ausschließlich bevollmächtigt, die auf diese Grundsteuererklärung folgenden Bescheide und Schreiben in Empfang zu nehmen. Das Finanzamt wird anschließend entweder die Personen A und B nochmals auffordern, einen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von §183 AO zu bestellen, und/oder das Finanzamt bestimmt, dass A oder dass B der Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 183 und damit auch der ausschließlich Einspruchs- und Klagebefugte ist.

      Warum ich das frage: Es hat nach meinem Verständnis jeweils Vor- und Nachteile, ob der Empfangsbevollmächtigte einer Bruchteilsgemeinschaft von den Miteigentümern selbst bestellt wurde oder ob das Finanzamt ihn bestimmt hat.

      Kommentar

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