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Fehler in schon übermitteltem Grundsteuer-Formular erkannt!

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    Fehler in schon übermitteltem Grundsteuer-Formular erkannt!

    Hallo zusammen,

    mir ist leider beim Ausfüllen des Formulars "Grundsteuer für Hessen 2022" ein total blöder Fehler erst im Nachhinein aufgefallen:

    Ich habe dummerweise das Feld Name und Vorname vertauscht!

    Natürlich ist mir das erst nach Abschicken beim Durchlesen des Ausdrucks aufgefallen.

    Was kann ich tun um meinen Fehler zu korrigieren?
    Soll ich das Formular jetzt mit den korrekten Daten einfach nochmal übermitteln? Würde dann nur das zuletzt übermittelte Formular ausgewertet?

    Ich weiß, total blöder Fehler! Kann mir trotzdem jemand vielleicht helfen?

    Danke & viele Grüße.

    #2
    Soll ich das Formular jetzt mit den korrekten Daten einfach nochmal übermitteln?
    Ja, das ist die einzige Möglichkeit zur Korrektur.

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Du kannst die Erklärung löschen und danach nochmal neu ausfüllen und abschicken, wenn du magst.
      Ich habe meine auch einfach gelöscht und noch einmal gemacht, ich hatte auch Fehler, die ich erst später bemerkt habe.

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        Du kannst die Erklärung löschen und danach nochmal neu ausfüllen und abschicken, wenn du magst.
        Was aber nur zusätzliche Arbeit macht ! Man startet eine neue Erklärung, übernimmt die Daten der bereits übermittelten Erklärung,

        bessert nur die Fehler aus, speichert den korrigierten Entwurf und übermittelt ihn nach der Prüfung erneut. Erst danach löscht man

        unter Übermittelte Formulare den fehlerhaften alten Datensatz.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du kannst die Erklärung löschen...
          Ja, das kann man natürlich machen.
          Aber die Daten werden dann doch nur lokal bei mir in meiner Oberfläche bzw. Ansicht gelöscht. So habe ich das zumindest verstanden.
          Das zuvor übermittelte (falsche) Formular sieht das Finanzamt dann immernoch.

          Naja, ich habe es jetzt nochmal korrekt übermittelt und hoffe, dass das letzte auch nur gewertet wird.

          Danke an alle!

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            #6
            Naja, ich habe es jetzt nochmal korrekt übermittelt und hoffe, dass das letzte auch nur gewertet wird.
            So ist das ! Bearbeitet wird der zuletzt übermittelte Datensatz. Löschen sollte man den fehlerhaften Datensatz am Ende schon,

            sonst wird der z. B. bei einer Fortschreibung auch wieder für die Datenübernahme angeboten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank!

              Top Hilfe hier!

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