Wir besitzen in NRW eine Eigentumswohnung im Zweifamilienhaus. Im Auszug des Finanzamts ist das Gesamtgrundstück mit 336 m2 angegeben (Bodenfläche Haus plus Garten). Hiervon entfallen 97 m2 auf die Bodenfläche des Hauses. Die Eigentumsanteile sind klar laut Teilungserklärung. Der Rest des Grundstücks 239 m2 sind komplett in unserem Besitz. Ich finde keine Möglichkeit, die Trennung des Gesamtgrundstücks in Mieteigentumanteil und Alleinbesitz abzubilden.
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Grundsteuer - Bodenfläche des Hauses erfassen ?
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Hiervon entfallen 97 m2 auf die Bodenfläche des Hauses. Die Eigentumsanteile sind klar laut Teilungserklärung.
laut Teilungserklärung maßgeblich.
Ich habe den Titel abgeändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hier greifen dann die Miteigentumsanteile doch nicht mehr.
Der muss doch aus den notariellen Kaufverträgen ablesbar sein ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja, hat er. Genau wie wir. Aber die Teilungserklärung mit den Anteilen gilt nur noch für das Haus mit den zwei Eigentumswohnungen und dem Vorgarten. Die Eigentumsanteile am Garten haben wir den Vorbesitzern 2002 abgekauft. Dies ist alles rechtskräftig über einen Notar gelaufen mit Änderungsurkunde bzgl. der Sondernutzungsrechte.
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Wenn die Sondernutzungsrechte am Garten nicht mit einer Änderung der Miteigentumsanteile verbunden waren, sehe ich da auf
den ersten Blick jetzt keine Auswirkungen auf die Grundsteuerwerte.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe die Änderungsurkunde bzgl. der Sondernutzungsrechte nochmals akribisch gelesen und habe nichts über die Veränderung der Miteigentumsanteile gefunden.
Gleichzeitig bin ich im Internet auf folgende Aussage gestoßen:
Sondereigentum vs. Sondernutzungsrecht
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Sondernutzungsrecht und Sondereigentum betrifft vor allem das Eigentum, denn beim Nutzungsrecht gehört die genutzte Fläche weiterhin der Eigentümergemeinschaft, während ein Käufer beim Sondereigentum den Rechtsanspruch auf eine ihm alleine gehörende Fläche, zum Beispiel einen Keller, erhält.
www.everestate.de/blog/sondernutzungsrecht
Vielen Dank für die Hilfe
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