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Grundsteuereklärung- Bayern -DHH- ein Grundstück-zwei Eigentümer

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    Grundsteuereklärung- Bayern -DHH- ein Grundstück-zwei Eigentümer

    Ich bewohne in Bayern eine Doppelhaushälfte, mein Nachbar die andere Hälfte. Jedes ist ein eigenständiges Haus. Das Grundstück auf dem die beiden Häuser stehen ist im Grundbuch ein Grundstück, jedem gehört die Hälfte, mit Sondernutzungsrechten und auch Gemeinschaftsflächen.
    Frage: was muss ich bei den Eigentumsverhältnissen angeben? Ich dachte Bruchteilsgemeinschaft, dann verlangt Elster aber, dass ich meinen Nachbarn da eintragen. Das verstehe ich aber auch nicht, da wir ja getrennte Aktenzeichen haben.
    Danke für eure Hilfe.

    Grüsse
    Markus

    #2
    Es handelt sich um Wohnungseigentum, was aber in Bayern nicht abgefragt wird. Du bist entweder Alleineigentümer deines Wohnungseigentums

    oder es ist Miteigentum von Ehegatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, aber ich komme da nicht weiter. Ich gehe ja von dem Grundstück aus, da gehört mir nur die Hälfte, die andere Hälfte dem Nachbarn.

      image.png

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        #4
        Gegenstand der Erklärung ist aber nicht das Grundstück, sondern Dein Eigentumsanteil. Daher: wähle die 0 und weiter geht's.

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          #5
          Ich gehe ja von dem Grundstück aus, da gehört mir nur die Hälfte, die andere Hälfte dem Nachbarn.
          Dass dir das Flurstück nur zur Hälfte gehört, erklärst du ja in Zeile 6 der Anlage Grundstück durch den Eintrag von Zähler 1 und Nenner 2.

          Die Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen beziehen sich nicht auf das Flurstück, sondern auf die wirtschaftliche Einheit

          und das ist dein Wohnungseigentum. Nur dafür erstellst du die Erklärung, der Nachbar erstellt ja für seinen Anteil seine eigene Erklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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