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Grundst. - Eigentumswohnung im Eigentum eines Ehepaares

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    Grundst. - Eigentumswohnung im Eigentum eines Ehepaares

    Erklärung ist ausgefüllt. Es kommen vom Prüfungsmodul jedoch noch wenige Meldungen.
    Meldungen beziehen sich auf die in Steuererklärung gemachten Angaben zu Eigentümern der einen Immobilie.

    Eine Wohnung ist im Eigentum eines Ehepaars. Jedes dieser zwei Eheleuten nennt jeweils eine Hälfte der Wohnung sein/ihr eigen.
    So steht es auch im Grundbuch.

    Obige auf Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilien-Wohngebäude.
    Restliche Wohnungen gehören anderen natürlichen Personen ohne sonstiger rechtlicher Verbindungen zu diesem Ehepaar.
    Miteigentumsanteil des Ehepaars am Grundstück und allen Gemeinschaftsflächen ist sichtbar im Grundbuch sowie in Teilungserklärung.
    Ich gehe beim Ausfüllen der Erklärung davon aus, dass es sich beim Verhältnis Ehepaar zu Eigentümergemeinschaft aller Wohnungen
    um Bruchteilsgemeinschaft handelt, kann damit jedoch falsch liegen.

    Erklärung ist bzgl. Angaben zur Eigentümer dieser Wohnung folgenderweise ausgefüllt.
    GW1 - Teilseite 4 - Zeile 32 > Auswahl "4 - Ehegaaten/Lebenspartner"
    GW1 - Teilseite 4 - Zeilen 33 bis 39 > leer
    GW1 - Teilseite 4 - Bereich "Eigentümer(innen) / Beteiligten" > beide Eheleute eingetragen (als 2 Einträge in Tabelle). In jedem Eintrag Zeile 51 > 1 : 2


    Prüfung endet in 1-Stück gelber Meldung:
    • Bei Ehegatten oder.... mit gemeinsamer Anschrift sind keine Eintragungen zu Adressangaben der zweiten Person vorzunehmen.
    Wird ein Eigentümer-Eintrag gelöscht, so erscheint nach Prüfung die Rote-Meldung :
    • Bei Ehegatten/Lebenspartnern müssen genau zwei Eigentümer angegeben werden
    Wie ist dieser Fall denn im Formular darzustellen?
    Zuletzt geändert von Blätter; 17.09.2022, 17:50.

    #2
    Ich gehe beim Ausfüllen der Erklärung davon aus, dass es sich beim Verhältnis Ehepaar zu Eigentümergemeinschaft aller Wohnungen
    um Bruchteilsgemeinschaft handelt
    Das ist zwar richtig, wird aber nicht gefragt. Da die Erklärung Wohnungseigentum betrifft, muss sie auch darauf beschränkt werden bzw. bleiben.

    Das ist nämlich die wirtschaftliche Einheit, die zu erklären ist, die anderen Wohnungen und deren Eigentümer kommen darin nicht vor.

    Eigentümer sind die Ehegatten je zur Hälfte, in den Zeilen 51 sind jeweils Zähler 1 und Nenner 2 einzutragen. Die Adressangaben

    zum zweiten Ehegatten lässt man weg, dann verschwindet auch der orange Hinweis.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      es geht bei der reinen Hinweismeldung nur um die reinen Adressangaben die nicht identisch doppelt eingetragen werden sollen.
      Der Name des 2. Ehegatten und dessen Anteil bleibt also drin
      und nur die doppelte Angabe zu Straße, Hausnummer, PLZ und Ort wird entfernt.

      Das Finanzamt will dadurch vermeiden, für Ehegatten, die unter der identischen Adresse wohnen, mehrere Schreiben zu erstellen.

      Ist aber auch nur eine Hinweismeldung.

      Gruß
      Sepp

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