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Grundsteuer BW - 1 Wohnung 2 Stellplätze 2 Flurstücke

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    Grundsteuer BW - 1 Wohnung 2 Stellplätze 2 Flurstücke

    Hallo zusammen,

    ich bin nach über 5 Stunden vergeblicher Versuche der Eingabe meiner Daten am Verzweifeln.
    Es geht um eine Eigentumswohnung und zwei TG-Stellplätze in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen in BaWü. Das Ganze befindet sich auf einer Gemarkung mit 2 Flurstücken (xxx/24 und xxx/25). Gesamtgröße 1956 m².

    Miteigentumsanteile:
    • 52,324/1000 für Wohnung (Grundbuchblatt 4516)
    • 1/1000 für Stellplatz 1 (Grundbuchblatt 4545)
    • 1/1000 für Stellplatz 2 (Grundbuchblatt 4547)

    Ich habe nun in GW1 beide Flurstücke mit jeweils dem Miteigentumsanteil von 52,324/1000 angegeben und in GW2 die Fläche des Grundstückes mit 102 m² angegeben, damit ließe sich das Formular prinzipiell absenden. Aber es fehlen noch die Stellplätze, dafür sollen wie ich hier gelesen habe doppelte Flurstück Einträge angelegt werden. Dafür habe ich einfach die Daten von einem der beiden Flurstücke genommen und zwei zusätzliche Flurstück Einträge gemacht für die beiden Stellplätze mit je 1/1000 Miteigentumsanteil. Somit habe ich nun insgesamt 4 Flurstück Einträge. Damit kommt das Formular dann nicht mehr klar und die Prüfung schlägt fehl, die Fehlermeldung lautet:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
    Kann mir bitte jemand erklären, wie man dies korrekt einträgt?
    Vielen Dank!

    #2
    Ich gehe davon aus, dass die Miteigentumsanteile für die Stellplätze ebenfalls beide Flurstücke betreffen. Wenn man die Grundbuchstellen

    korrekt angeben will, muss jedes Flurstück 3-fach erfasst werden. Wenn beide Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, ist in der

    untersten Zeile 11 von GW1 jeweils 1 - erste Fläche auszuwählen. In Zeile 3 der Anlage Grundstück wird nur ein Summenwert eingetragen,

    im konkreten Fall wären das dann abgerundet 106 m²
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24! Das war es offensichtlich, die 3-fache Erfassung ist notwendig, die Prüfung geht nun durch!
      Ja die Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert und ich habe jeweils 1 - erste Fläche angegeben.

      Ich finde es unlogisch 6 Flurstücke angeben zu müssen, obwohl tatsächlich nur 2 vorhanden sind. Kein Wunder wenn hier nicht jeder durchblickt und manche Leute verzweifeln. Man hätte da bestimmt bessere Formulare entwickeln können.

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        #4
        Ich finde es unlogisch 6 Flurstücke angeben zu müssen, obwohl tatsächlich nur 2 vorhanden sind
        Wenn man die unterschiedlichen Grundbuchstellen angeben will, was ja durchaus gewünscht ist, geht es aber nicht anders.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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