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Grundsteuer - Eheleute in Grundbuch - ein Partner verstorben

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    Grundsteuer - Eheleute in Grundbuch - ein Partner verstorben

    Hallo! Ich mache die Grundsteuererklärung für meinen Vater (88). Jetzt weiß ich nicht weiter. Vater und Mutter stehen im Grundbuch als Eigentümer, meine Mutter ist aber schon 2001 verstorben.
    Kein Testament, noch kein Erbschein wegen fehlender Urkunden, sie steht also noch als Eigentümer im Grundbuch.
    Was soll ich ausfüllen bei "Angaben zu Eigentümern"???
    Danke für Hilfe!

    #2
    Eigentümer sind die Erben.

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      #3
      Da es noch keinen Erbschein gibt es auch noch keine gesetzlich bescheinigten Erben. Deshalb steht sie ja noch als Eigentümer im Grundbuch.

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        #4
        Zitat von Surna Beitrag anzeigen
        Deshalb steht sie ja noch als Eigentümer im Grundbuch.
        Sie muss keine Steuererklärung abgeben.

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          #5
          Aber es müssen doch alle Eigentümer angegeben werden bei "Angaben zu Eigentümern" ???

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            #6
            ... noch kein Erbschein wegen fehlender Urkunden, sie steht also noch als Eigentümer im Grundbuch.
            Ist 2001 jetzt kein Tippfehler ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Nein, kein Tippfehler. Bundesland Thüringen - sorry.

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                #8
                Wenn kein Testament, dann gesetzliche Erbfolge. Die Erbschaft ist ja bereits 2001 erfolgt. Der Erbschein ist ja nur eine formalie der bereits damals eingetretenen Erbfolge.

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                  #9
                  ICH würde einfach die im Grundbuch tatsächlich eingetragenen Eigentümer (also Vater und Mutter) eintragen und unter "ergänzende Angaben" eine simple Beschreibung des Sachverhaltes angeben. Beispielhafte Formulierung:

                  "Die hälftige Miteigentümerin Vorname Name ist bereits 2001 verstorben, eine Eigentumsumschreibung hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein Erbschein wurde zwar beantragt, konnte aber noch nicht ausgestellt werden."

                  Das sollte dem Finanzamt erst einmal genügen. Wenn sie mehr wissen wollen, werden die sich schon melden, keine Sorge. ;-)
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    So einfach ist das nicht mit der gesetzlichen Erbfolge, da sie ja ohne Erbschein noch als Eigentümerin im Grundbuch steht. (Und der Erbschein scheitert bis jetzt an einer Scheidungsurkunde von vor knapp 70 Jahren, die trotz Aktenzeichen beim zuständigen Amtsgericht nicht mehr auffindbar ist. Und die zweite Eheschließung beweist "nicht mit Sicherheit, dass die erste Ehe geschieden wurde". Ohne Scheidungsnachweis kein Erbschein!)
                    Und sie einfach eintragen als Miteigentümerin mit Erklärung bei "ergänzenden Angaben" geht leider auch nicht. Das Formular verlangt u.a. Ident-Nr. und Steuernummer, die es ja nicht mehr gibt. Wird ständig rot als Fehler markiert.
                    Aber danke an alle Mitdenker!
                    Wir dachten in der DDR, wir hätten die Bürokratie erfunden... da kannten wir die BRD noch nicht. Die übertrifft alles. Vor allem mit Gesetzen, die noch von anno dazumal stammen, Wahrscheinlich Kaiserzeit.
                    Danke allen!

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                      #11
                      Wenn Euch klar ist, wer die tatsächlichen Erben sind, dann tragt am besten diese ein.

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                        #12
                        Ok, den genauen Sachverhalt kannte ich nicht, da du sie uns ja nicht mitgeteilt hattest. Aber in diesem Fall rate ich dir dringend zum Finanzamt zu gehen oder dort zumindest anzurufen, um die Vorgenhensweise abzustimmen. Nur so kannst du unter Umständen eine falsche Erklärung vermeiden bzw. du verhinderst so unnötige Nachfragen der Finanzbehörde. Keine Sorge, die sind i.d.R. ganz nett und helfen gerne. ;-)
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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