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Grundsteuererklärung RLP - 2 Wohnhäuser mit Nebengebäuden & Garten - 2 Flurstücke

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    Grundsteuererklärung RLP - 2 Wohnhäuser mit Nebengebäuden & Garten - 2 Flurstücke

    Liebe Community,
    für die Grundsteuerfestsetzung habe ich mich bisher an die Ausfüllhilfe gehalten, die ich vom Finanzamt erhalten habe. Hier sind 2 Flurstücke als wirtschaftliche Einheit angegeben, was auch einigermaßen passt. Auf dem einen Grundstück steht eine alte Scheune und ein Garten. Auf dem anderen Grundstück sind zwei kleinere Wohnhäuser, ein alter Schweinestall, Hof und Garten. Das eine Wohnhaus nutze ich selbst, das andere ist vermietet. Auf der Ausfüllhilfe ist nun bei Art der Nutzung: Gemischte Baufläche angegeben. Das Grundstück wird aber nicht gewerblich genutzt. Im alten Schweinestall lagern wir Gartengeräte und in der Scheue ist eine Hobbywerkstatt - kein Wohnraum und auch kein landwirtschaftliches oder sonstiges Gewerbe mehr. Wie gebe ich das korrekt an. Ich schwanke zwischen: Zweifamilienhaus, Mietwohngundstück oder wie in der Ausfüllhilfe angegeben gemischte Baufläche. Die angezeigten Hilfen im Elster-Portal haben mich eher verunsichert als sie hilfreich waren. Ist hier eigentlich die Angabe im Bebauungsplan für das Gebiet entscheidend oder die reale Nutzung?
    Auf einem dritten Flurstück haben mein Mann und ich unser eigentliches Wohnhaus mit Garten, hier ist in der Ausfüllhilfe auch gemischte Baufläche vermerkt. Hier würde ich aber eigentlich zu Einfamilienhaus tendieren, auch wenn ich natürlich noch Garten dabei habe.

    Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von Sa-Ad1971; 17.09.2022, 21:00.

    #2
    Wenn beide Flurstücke zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören, wäre m. E. die Grundstücksart Zweifamilienhaus zutreffend.

    Diese früheren landwirtschaftlichen Nebengebäude fallen aus der Bewertung, da sie weder geschäftlich noch betrieblich genutzt werden.

    Das sind nur Abstellräume außerhalb von Wohnungen, die nicht zur Wohnfläche rechnen.

    Rechtsgrundlagen: § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    § 2 Abs. 3 Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort: Bei den Hilfen im Eingabeformular steht jedoch, dass Zweifamilienhäuser mind. 50% der Gesamtfläche haben müssen.
      Die beiden Flurstücke haben zusammen ca. 760 m², jedoch sind die Wohnflächen der Häuser mit nur 42 m² und 64 m² sehr gering. Passt das trotzdem?

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        #4
        Zweifamilienhäuser mind. 50% der Gesamtfläche haben müssen.
        Das bezieht sich doch nicht auf die Grundstücksflächen, sondern auf die Summe der Wohn- und Nutzflächen und deren prozentuale Aufteilung

        Anrechenbare Nutzflächen gibt es hier aber nicht, damit sind ja nur betrieblich genutzte Flächen gemeint.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Nochmals vielen Dank,
          ich fasse zusammen:
          Auch wenn in meiner Ausfüllhilfe bei Art der Nutzung: Gemischte Baufläche steht, so sind - wie in meinem Falle - zwei kleine Häuser mit getrennten Wohneinheiten als Zweifamilienhaus anzugeben (wenn keine gewerbliche Nutzung in den Nebengebäuden) erfolgt.

          Die "gemischte Baufläche" ist eher nur relevant für den Bebauungsplan und nicht wirklich für die Feststellung der Grundsteuerwerts, richtig?

          Ganz schön kompliziert. Danke für die Hilfe.

          Herzliche Grüße
          Sa-Ad1971
          Zuletzt geändert von Sa-Ad1971; 17.09.2022, 21:50.

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            #6
            Die gemischte Baufläche ist nur relevant für den Bebauungsplan und nicht wirklich für die Feststellung der Grundsteuer, richtig?
            Für die Grundstücksarten ist der Begriff gemischte Baufläche nicht relevant, da gelten ausschließlich die Regelungen in § 249 BewG.

            Für die Bodenrichtwerte kann der Begriff gemischte Baufläche dagegen durchaus von Bedeutung sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Herzlichen Dank für die umfassende und schnelle Hilfe
              Viele Grüße
              Sa-Ad1971

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                #8
                Hallo, leider erhalte ich bei dieser Eingabe eine Fehlermeldung. Die beiden Flurstücke lassen sich so nicht zusammen als wirtschaftliche Einheit mit den vorgegebenen Zähler/Nenner-Werten (1,000 und 1) eingeben. Muss ich sie noch getrennt eingeben, obwohl sie auf dem Hilfeblatt vom Finanzamt auf einem Zettel stehen? Danke für Ihre Hilfe
                Viele Grüße Sabine
                Zuletzt geändert von Sa-Ad1971; 18.09.2022, 19:11.

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                  #9
                  In GW1 müssen die Flurstücke nacheinander einzeln erfasst werden. Wie lautet denn die Fehlermeldung ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10


                    Hallo,
                    hier die Fehlermeldung samt Srceenshots der Eingaben. Wenn ich das 1. Grundstück separat eingebe kommt keine Fehlermeldung. Das 2. mach ich dann mal morgen.

                    image.png

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                    Zuletzt geändert von Sa-Ad1971; 18.09.2022, 21:11.

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                      #11
                      Bei identischem Bodenrichtwert darf In Zeile 4 von GW2 nur ein Eintrag erfolgen, die m²-Werte der Flurstücke müssen addiert werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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