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Ein Ehepaar, verschiedene Besitzverhältnisse

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    Ein Ehepaar, verschiedene Besitzverhältnisse

    Unsere Besitzverhältnisse:
    1 EFH gehört mir (Ehefrau)
    1 EFH gehört Ehemann
    4 Wohnungen gehören uns je zur Hälfte

    Nun habe ich mein EFH als erstes über ELSTER erfasst und abgeschickt.
    Bei der Erfassung des EFH meines Mannes und der gemeinsamen ETW kann ich die Eigentumsverhältnisse nicht entsprechend zuordnen.
    Was habe ich falsch gemacht bzw. wie soll ich weiter vorgehen?
    Ist die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse nur über Papier-Formulare möglich?

    Auf dem Grundstück meines Mannes steht neben dem EFH 183,69 qm ein Pferdestall mit ca. 80 qm und eine separates Gartenhaus mit ca. 15 qm. Wieviel Nutzfläche ist für die Nebengebäude anzugeben?
    Der Pferdestall wird privat für 3 Pferde genutzt.

    Ja es geht um die Grundsteuererklärung in Bayern.
    Zuletzt geändert von K. Frey; 18.09.2022, 11:04.

    #2
    Ich nehme erstens an dass es um die Grundsteuererklärung geht, und zweitens, dass Du diese mit Mein Elster erstellst. Da ist Allgemein und Projekt ein bisschen allgemein. Ich verschiebe Deine Fragen ins Unterforum zu Mein Elster.

    Welches Formular füllst Du denn aus? Es gibt nämlich verschiedene Grundsteuererklärungen für verschiedene Bundesländer.

    Du musst doch grundsätzlich den Eigentümer des Grundstücks eintragen. Was soll das denn heißen, dass die Besitzverhältnisse einmal eingegeben werden können und das andere mal nicht?

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      #3
      Es muss doch eigentlich für jedes EFH und für jede ETW ein eigenes Aktenzeichen geben ?

      Zu den Nutzflächen kann ohne Angabe des Bundeslands und der tatsächlichen Nutzung des Pferdestalls nichts gesagt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        In Bayern kannst du das Gartenhaus der Wohnnutzung zuordnen und mit 0 m² Nutzfläche angeben, da für solche Nebengebäude eine Freigrenze von 30 m² greift.

        Wird der Pferdestall als Stall genutzt oder steht er leer ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Abend,
          habe auch ein Problem mit dem Ausfüllen der der Grundsteuererklärung.

          Ausfüllen via Elster, gemeinsame Veranlagung als Ehepaar, Bundesland Mecklenburg Vorpommern, Zugangsdaten Elster vorhanden, mehrere Flurstücke,unterschiedliche Besitzverhältnisse
          Folgender Sachverhalt:

          Ein Flurstück bebautes Grundstück mit Einfamilienhaus - beide Ehepartner Eigentümer 50/50
          Drei weitere Flurstücke um das Haus - Eigentümer Ehefrau - alles Grünland
          Ein weiteres Flurstück um das Haus - Eigentümer Ehemann - Grünland

          Wie müssen wir diese Konstellation in der Meldung eintragen?

          Mit freundlichen Grüßen
          Dar48

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            #6
            Wie Ihr einkommensteuerlich veranlagt werdet ist für die Grundsteuer eigentlich egal.

            Kommentar


              #7
              Grünland im herkömmlichen Sinne wäre Landwirtschaft, aber Grünland bitte nicht mit Garten oder Rasen verwechseln.

              Um welche Größenordnungen geht es denn ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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