Eigentumswohnung - vorhandene Garagen gehören allen Miteigentümern

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  • HeikeA.
    Neuer Benutzer
    • 17.09.2022
    • 5

    #1

    Eigentumswohnung - vorhandene Garagen gehören allen Miteigentümern

    Hallo zusammen,

    wir besitzen eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit 21 Parteien. Zur Eigentumsgemeinschaft gehören auch 5 Garagen, die von der Eigentumgemeinschaft vermietet werden.

    Frage: Was gebe ich bei Elster unter Garagen ein? Die 5, die zum Haus gehören oder 0?

    Vielen Dank.

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Zur Eigentumsgemeinschaft gehören auch 5 Garagen, die von der Eigentumgemeinschaft vermietet werden.
    Ist das eine eigene wirtschaftliche Einheit oder sind diese Garagen jemand zugeordnet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HeikeA.
      Neuer Benutzer
      • 17.09.2022
      • 5

      #3
      Die 5 Garagen sind im Haus und gehören der Eigentümergemeinschaft.

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      • HeikeA.
        Neuer Benutzer
        • 17.09.2022
        • 5

        #4
        Die Garagen sind in der Teilungserklärung der Gemeinschaft zugeordnet.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Die Garagen sind in der Teilungserklärung der Gemeinschaft zugeordnet.
          Dann wird sie auch die Gemeinschaft erklären müssen. Um welches Bundesland geht es denn ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • HeikeA.
            Neuer Benutzer
            • 17.09.2022
            • 5

            #6
            Vielen Dank für die Antwort.
            Wir wohnen in NRW. Jeder Miteigentümer macht seine Elster-Erklärung selbst. Die 5 Garagen sind Eigentum aller 21 Miteigentümer, so dass jeder nur einen %-Satz dieser Garagen besitzt. Die Einnahmen aus der Vermietung kommen auf das Rücklagenkonto.

            Die Frage bleibt: Müssen wir die 5 Garagen (die der Gemeinschaft gehören) mit in unsere Erklärung eintragen, d.h. auch, jeder Miteigentümer würde diese ja dann auch mit eintragen
            müssen? - Wir haben keine Garage angemietet.

            Ich hoffe, Sie können helfen ...
            Viele Grüße
            HeikeA.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Wie bereits im Beitrag vorher geschrieben, diese Garagen wird die Gemeinschaft erklären müssen.

              Die gehören ja nicht zu den jeweiligen wirtschaftlichen Einheiten der Wohnungseigentümer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Hilfsprofi
                Erfahrener Benutzer
                • 04.11.2021
                • 519

                #8
                Da kann der Verwalter mal zeigen was er drauf hat.

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                • HeikeA.
                  Neuer Benutzer
                  • 17.09.2022
                  • 5

                  #9
                  Vielen Dank für die Hinweise ... Ich werde die Garagen dann aus unserer Erklärung rausnehmen.

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