Guten Morgen,
ich hänge bei meiner Grundsteuererklärung (NRW) bei GW2 4- Angaben zu Grund und Boden.
Ich besitze mit meiner Schwester ein Zweifamilienhaus mit Garten, das scheint mir die wirtschaftliche Einheit zu sein. Das Haus steht auf einem Flurstück, der Garten setzt sich aus 4 Flurstücken zusammen. Alle 5 Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwerte, zwei unbebaute Flurstücke sind Bauerwartungsland, zwei unbebaute Flurstücke sind Rohbauland. So die Sachlage.
Nun zum Formular: Bei Anlage 4 des GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert" habe ich die Gesamtfläche aller 5 Flurstücke eingetragen, haben ja auch alle den gleichen Bodenrichtwert. Bei "Abweichender Entwicklungszustand" würde ich dann aber sowohl Bauerwartungsland als auch Rohbauland eintragen müssen, da zwei der unbebauten Flurstücke Bauerwartungsland sind und zwei Rohbauland.
Ich vermute ich habe einen Denkfehler, können Sie mir bitte auf die Sprünge helfen?
1000 Dank und noch einen schönen Sonntag,
Assa-blue
ich hänge bei meiner Grundsteuererklärung (NRW) bei GW2 4- Angaben zu Grund und Boden.
Ich besitze mit meiner Schwester ein Zweifamilienhaus mit Garten, das scheint mir die wirtschaftliche Einheit zu sein. Das Haus steht auf einem Flurstück, der Garten setzt sich aus 4 Flurstücken zusammen. Alle 5 Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwerte, zwei unbebaute Flurstücke sind Bauerwartungsland, zwei unbebaute Flurstücke sind Rohbauland. So die Sachlage.
Nun zum Formular: Bei Anlage 4 des GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert" habe ich die Gesamtfläche aller 5 Flurstücke eingetragen, haben ja auch alle den gleichen Bodenrichtwert. Bei "Abweichender Entwicklungszustand" würde ich dann aber sowohl Bauerwartungsland als auch Rohbauland eintragen müssen, da zwei der unbebauten Flurstücke Bauerwartungsland sind und zwei Rohbauland.
Ich vermute ich habe einen Denkfehler, können Sie mir bitte auf die Sprünge helfen?
1000 Dank und noch einen schönen Sonntag,
Assa-blue
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