Bei Minute 7:30 des Erklärvideos zum Ausfüllen (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/eigentumswohnung) wird gesagt, man solle nicht die gesamte Fläche, sondern nur die anteilige Fläche eintragen: Fläche x Anteil = einzutragende Fläche, das steht da.
Wie wird das berechnet? Versteht das Beispiel in der zu klickenden Hilfe irgendjemand?
Nehmen wir an, ich hab eine Wohnfläche von 90m² und die Gesamtfläche ist 3800m², der Miteigentumsanteil ist 150/10000. Wie kommt man denn auf die einzutragende anteilige m²-Zahl? Mir unbegreiflich. Kann mir da jemand helfen? Die Hilfe von Elster fand ich undurchschaubar, leider, das Beispiel - habe es hier reinkopiert, verstehe ich leider auch nicht.
Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.
Wie wird das berechnet? Versteht das Beispiel in der zu klickenden Hilfe irgendjemand?
Nehmen wir an, ich hab eine Wohnfläche von 90m² und die Gesamtfläche ist 3800m², der Miteigentumsanteil ist 150/10000. Wie kommt man denn auf die einzutragende anteilige m²-Zahl? Mir unbegreiflich. Kann mir da jemand helfen? Die Hilfe von Elster fand ich undurchschaubar, leider, das Beispiel - habe es hier reinkopiert, verstehe ich leider auch nicht.
Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.
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