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Grundsteuer Bayern - gemischte Nutzung Garten / Garage / Landwirtschaft

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    Grundsteuer Bayern - gemischte Nutzung Garten / Garage / Landwirtschaft

    Hallo,

    wir haben ein Grundstück (eine Flurnummer) mit einem Garten, einer Scheune und einer Garage darauf. Es wird sowohl als Garten / Garage genutzt und die Scheune als Garage für den Traktor. Laut BayernAtlas ist das auch als gemischte Nutzung eingetragen.

    Da die Scheune ja als Landwirtschaft gilt, müsste ich bei Elster die Anlagen Landwirtschaft und Bebautes Grundstück (für Garten mit Garage und Gartenhaus) auswählen. Beides zusammen ist aber nicht möglich.

    Soll ich jetzt 2 Anträge einreichen, einmal nur bebaut mit Garten und der Garage, und den zweiten Landwirtschaft nur mit der Scheune? Dann würde ich die m² entsprechend aufteilen.

    Noch eine Frage zu dem Gartenhaus, das hat eine überdachte Terrasse. Wahrscheinlich muss ich die mit zur Grundfläche des Gartenhauses mit dazunehmen oder?

    Vielen Dank


    #2
    Gibt es denn Landwirtschaftsflächen oder auch Waldflächen, für die Grundsteuer A entrichtet wird ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Gibt es denn Landwirtschaftsflächen oder auch Waldflächen, für die Grundsteuer A entrichtet wird ?
      Ja die gibt es, sowohl Landwirtschaftsflächen als auch Waldflächen

      Kommentar


        #4
        Ja die gibt es, sowohl Landwirtschaftsflächen als auch Waldflächen
        Dann darfst du die Scheune unter den Voraussetzungen von Art. 9 BayGrStG der Landwirtschaft als Hofstelle zuordnen.

        Gesondert wird die dann nicht erklärt, sondern in die Erklärung für die Landwirtschaftsflächen und den Wald einbezogen.

        Falls die Land- und Forstwirtschaft noch von der Hofstelle aus betrieben wird, wäre auch die Zuordnung nach § 234 Abs, 6 BewG

        zulässig. Hier noch der Link zum BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für die Antwort. Wenn ich das Grundstück als Hofstelle deklariere, muss ich dann noch die Anlage Grundstück mit reinnehmen und dort die Flächen der Gebäude angeben? Bei Hofstelle kann ich ja keine Angaben zu den Gebäuden machen...

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            #6
            Bei Hofstelle kann ich ja keine Angaben zu den Gebäuden machen...
            Zu den Gebäuden müssen keine Angaben gemacht werden, außer bei einigen seltenen landwirtschaftlichen Nutzungen

            In der Erklärung für die Landwirtschaft hat die Anlage Grundstück nichts verloren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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