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Grundsteuer Bayern - Gartenhaus auf Grundstück ohne Anschrift

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    Grundsteuer Bayern - Gartenhaus auf Grundstück ohne Anschrift

    Hallo nochmal,

    ein weiteres Problem hat sich aufgetan. Wir haben ein Grundstück neben unserem eigentlichem Grundstück auf dem wir wohnen. Auf diesem steht ein Gartenhaus. Somit habe ich Gemarkung und Flurnummer eingetragen (Grundstück hat ja keine eigene Anschrift) und das Gartenhaus bei "bebautes Grundstück" eingetragen. Allerdings erhalte ich jetzt folgenden Fehler:

    Bei bebauten Grundstücken (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) ist im Abschnitt "Lage des Grundstücks / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" des Hauptvordrucks stets die Straßenadresse des Grundstücks anzugeben, die ersatzweise oder zusätzliche Angabe von Gemarkung und Flurstück ist an dieser Stelle nicht zulässig.
    Wenn ich unbebautes Grundstück mit Angabe der Flurnummer nehme, unterschlage ich aber das Gartenhaus. Wie kann ich das korrekt angeben? Danke

    #2
    Ist das Grundstück eine eigene wirtschaftliche Einheit ? Wenn ja, welche Nutzfläche hat das Gartenhaus ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ist das Grundstück eine eigene wirtschaftliche Einheit ? Wenn ja, welche Nutzfläche hat das Gartenhaus ?
      Das Grundstück hat eine eigene Flurnummer und gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte (wie auch das Grundstück auf dem wir wohnen). Es ist direkt neben unserem Grundstück und wird als Garten von uns genutzt (wir haben quasi dadurch unseren Garten erweitert).
      Das Gartenhaus hat eine Nutzfläche von 45 m². Soweit ich gelesen habe kann ich davon 30 m² abziehen, bleiben noch 15 m² die anzugeben sind.

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        #4
        Das Gartenhaus hat eine Nutzfläche von 45 m². Soweit ich gelesen habe kann ich davon 30 m² abziehen, bleiben noch 15 m² die anzugeben sind.
        Wenn es auf dem Wohngrundstück nicht noch weitere der Wohnnutzung zugeordnete Nebengebäude gibt, stimmt das, sonst hätte ich da Zweifel.

        Bei einem bebauten Grundstück muss die Straße angegeben werden, die nicht vorhandene Hausnummer darf man weglassen, das führt nur zu

        einem Hinweis, der den Versand nicht verhindert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, vielen Dank. Dann gebe ich das ohne Hausnummer ab.

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