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Grundsteuer - mehrere Grundstücke und mehrere Landwirtschaftliche Flächen

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    Grundsteuer - mehrere Grundstücke und mehrere Landwirtschaftliche Flächen

    Hallo,

    ich habe noch Probleme, die Unterteilung von mehreren Grundstücken und mehreren Landwirtschaftlichen Flächen einzuschätzen

    1. Die Grundstücke haben alle ein unterschiedliches Aktenzeichen, obwohl diese zusammenhängen. Ich muss aber für jedes Grundstück/Aktenzeichen ein komplett neues Formular anlegen, richtig?

    2. Wie ist es bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen? Hierfür habe ich nur ein Aktenzeichen, aber verschiedene Gemeinden inklusive Gemarkung und Gemarkungsnummer. Außerdem habe ich verschiedene Lagebezeichnungen und innerhalb der Lagebezeichnung manchmal die gleiche Flurnummer und Flurstückzähler, aber einen unterschiedlichen Nenner. Müsste es nicht genau umgekehrt sind, das der Nenner gleich ist und die Zähler sich unterscheiden?
    Was darf ich hier in einem Formluar zusammenfassen?

    Vielen Dank

    Edit: Bundesland ist RLP
    Zuletzt geändert von Mingus; 18.09.2022, 14:45.

    #2
    Zu 1: Grundsätzlich muss für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung eingereicht werden. Falls bei den Einheiten

    ein Nutzungszusammenhang besteht, sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Zusammenlegung zu beantragen.

    Zu 2: Dass sich die Nenner unterscheiden, ist doch logisch. "Nenner" entstehen bei Parzelllierungen, die Zählernummern

    innerhalb einer Gemarkung sind ja bereits vorhanden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Danke

      Ich möchte jetzt die Landwirtschaftlichen Flächen Eintragen bzw. habe ich das in GW3 bereits getan.
      Es muss ja aber immer zwingend auch GW1 eingetragen werden. Da gebe ich dann "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" an
      und anschließend ist dann die Adresse des Betriebs gefragt?
      Es geht dann hier nicht darum, die Grundstücke und Gebäude zu erfassen, denn das tue ich dann ja extra in den dafür vorgesehenen Aktenzeichen?
      Nicht das hier etwas doppelt ist. Vielen Dank.

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        #4
        Es geht dann hier nicht darum, die Grundstücke und Gebäude zu erfassen,
        Im Hauptvordruck GW1 dürfen die Flurstücke nicht erfasst werden, das erfolgt nur bei Grundvermögen und nicht bei Land- und Forstwirtschaft.

        Die Wirtschaftsgebäude sind mit den Angaben zur Hofstelle in GW3 erledigt und der Wohnteil hat in der Erklärung für die Landwirtschaft

        sowieso nichts verloren. Nur die Adresse ist identisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Charlie24 danke, ich gebe dann aber in GW1 schon noch die Adresse des Betriebs, also das Wohnhaus an?

          Ich habe derzeit noch 2 Probleme.

          1. Zu einem Gebäude mit 90m2 Wohnfläche mit Bau vor 1949 habe ich noch ein "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert" mit Lagergebäude mit 130m2, Baujahr 1930 ohne Mischnutzung, Kaltlager hinzugefügt. Es handelt sich hier um eine Scheune. Jetzt hat das Programm ein Problem und meldet "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."
          Bei Angaben zur Grundstücksart habe ich nur "Einfamlienhaus", wenn ich "gemischt genutztes Grundstück" angebe, verschwindet der Fehler aber auch nicht. Ich bin schon fast dazu geneigt, eine Garage daraus zu machen.

          2. Es gibt noch ein Grundstück mit einem eigenen Aktenzeichen, was als "Baureifes Land" betitelt wird. Es ist aber kein Baureifes Land und hat gar keinen Straßenzugang. Es ist ein Gemüsegarten, der an ein anderes Grundstück von uns angrenzt. Ist es richtig das Grundstück in GW3 als "Gemüseanbau Freiland" einzutragen?
          Als Adresse in GW1 habe ich wieder wie bei den anderen Landwirtschaftlichen Flächen unsere Hauptadresse eingetragen, ist das ok?

          Danke

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            #6
            Es handelt sich hier um eine Scheune
            Wenn du noch aktiv Landwirtschaft betreibst, ist eine Scheune als Gebäude überhaupt nicht zu erfassen. Die ist mit den Angaben zur Hofstelle

            in GW3 erledigt. Zu diesem Gemüsegarten kann ich nichts sagen. Wenn er an das Hofgrundstück angrenzt, wäre er m. E. dem Wohnteil zuzurechnen.

            Du betreibst doch keinen landwirtschaftlichen Gemüseanbau, da müsstest du ja dein Gemüse vermarkten ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Tut mir leid, ich habe alles durchsucht und finde keine Hofstelle.

              Nein, wir betreiben keinen Gemüseanbau, aber das Grundstück hat nun leider ein eigenes Aktenzeichen und ich habe es so verstanden das es dann auch einen eigenes Formular benötigt.

              Ich werde weitersuchen und vielleicht schaltet das Finanzamt irgendwann mal den Anrufbeantworter ab und nimmt wieder Anrufe entgegen.

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                #8
                Tut mir leid, ich habe alles durchsucht und finde keine Hofstelle.
                Die Hofstelle ist bei den Nutzungen in GW3 unter Nummer 28 auswählbar, gleich nach der Windenergie.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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