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Grundsteuer Sachsen-Anhalt: 1 Fläche - mehrere Nutzung

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    Grundsteuer Sachsen-Anhalt: 1 Fläche - mehrere Nutzung

    Guten Tag,
    ich habe ein land-/forstwirtschaftliches Grundstück und weiß nicht, wie ich das angeben muss:

    Gesamtfläche: 6540 qm

    Tatsächliche Nutzung lt. Infoblatt zum Flurstück:
    540 qm Gehölz (nicht nutzbar für Landwirtschaft)
    1500 qm Wald (eher Waldrand, der NICHT forstwirtschaftlich genutzt wird, d.h. keine Einkünfte damit erzielt werden)
    4500 qm Acker(wird teilweise landwirtschaftlich genutzt - die Ertragsmesszahl bezieht sich dabei aber nur auf 4300 qm)
    dabei werden noch 2.100 qm als Unland ausgewiesen (wie sich diese Zahl zusammensetzt, kann ich nicht nachvollziehen
    srEMZ nicht berechenbar für 200 qm

    also sind Gehölz + Wald = Unland?

    #2
    Ob Flächen tatsächlich genutzt und Einkünfte erzielt werden, spielt keine Rolle. Die Nutzungen sind in GW3

    so zu erfassen, wie sie das Liegenschaftskataster ausweist. Gehölz ist m. E. Forstwirtschaftliche Nutzung,

    Unland kann ebenfalls ausgewählt werden, die EMZ ist bei den 4500 m² einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      habe nochmal eine Frage zur EMZ:

      ich gebe die vollen 4.500 qm an, nicht die gekürzte Zahl (4.300 qm) in Klammern

      "srEMZ nicht berechenbar für 200 qm" spielt also keine Rolle?

      Kommentar


        #4
        "srEMZ nicht berechenbar für 200 qm" spielt also keine Rolle?
        Meiner Meinung nach nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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