Unter finanzen.bremen.de sind in Elster-Ausfüllanleitungen folgende Definitionen zu finden:
Erläuterung der Bruchteilsgemeinschaft: Bei einer Bruchteilsgemeinschaft gehört das Grundstück mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen. Im Grundbuch sind die Bruchteilseigentümer:innen in der ersten Abteilung eingetragen.
Erläuterung der Grundstücksgemeinschaft: Bei einer Grundstücksgemeinschaft sind wie bei einer Bruchteilsgemeinschaft mehrere Personen betroffen. Allerdings gehört das Grundstück einer Personengesellschaft (z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)). Im Gegensatz zu einer Bruchteilsgemeinschaft sind nicht die beteiligten Personen, sondern die Personengesellschaft selbst Eigentümerin.
In der Beispiel-Ausfüllanleitung für eine Bruchteilsgemeinschaft wird dann bei den "Angaben zu Eigentümer(innen)/Beteiligte" entsprechend geschrieben, dass "6 Bruchteilsgemeinschaft" angegeben werden soll - aber im nächsten Schritt bei den "Angaben Gemeinschaft" wird als Anredeschlüssel "Grundstücksgemeinschaft" gewählt.
Mir ist klar, dass man eine Bruchteilsgemeinschaft auch als Grundstücksgemeinschaft definieren könnte - aber wenn man zuvor für dieses Formular die Definition wählt, dass hier mit "Grundstücksgemeinschaft" bezeichnet werden soll, wenn die Gemeinschaft die Eigentümerin ist und sie damit explizit von der Bruchteilsgemeinschaft unterscheidet, dann ist das doch etwas murksig, wenn man dann für eine Bruchteilsgemeinschaft die Anrede "Grundstücksgemeinschaft" wählen soll? Oder verstehe ich das falsch?
Erläuterung der Bruchteilsgemeinschaft: Bei einer Bruchteilsgemeinschaft gehört das Grundstück mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen. Im Grundbuch sind die Bruchteilseigentümer:innen in der ersten Abteilung eingetragen.
Erläuterung der Grundstücksgemeinschaft: Bei einer Grundstücksgemeinschaft sind wie bei einer Bruchteilsgemeinschaft mehrere Personen betroffen. Allerdings gehört das Grundstück einer Personengesellschaft (z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)). Im Gegensatz zu einer Bruchteilsgemeinschaft sind nicht die beteiligten Personen, sondern die Personengesellschaft selbst Eigentümerin.
In der Beispiel-Ausfüllanleitung für eine Bruchteilsgemeinschaft wird dann bei den "Angaben zu Eigentümer(innen)/Beteiligte" entsprechend geschrieben, dass "6 Bruchteilsgemeinschaft" angegeben werden soll - aber im nächsten Schritt bei den "Angaben Gemeinschaft" wird als Anredeschlüssel "Grundstücksgemeinschaft" gewählt.
Mir ist klar, dass man eine Bruchteilsgemeinschaft auch als Grundstücksgemeinschaft definieren könnte - aber wenn man zuvor für dieses Formular die Definition wählt, dass hier mit "Grundstücksgemeinschaft" bezeichnet werden soll, wenn die Gemeinschaft die Eigentümerin ist und sie damit explizit von der Bruchteilsgemeinschaft unterscheidet, dann ist das doch etwas murksig, wenn man dann für eine Bruchteilsgemeinschaft die Anrede "Grundstücksgemeinschaft" wählen soll? Oder verstehe ich das falsch?
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