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Grundsteuer - Bremen: Bruchteilsgemeinschaft/Grundstücksgemeinschaft

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    Grundsteuer - Bremen: Bruchteilsgemeinschaft/Grundstücksgemeinschaft

    Unter finanzen.bremen.de sind in Elster-Ausfüllanleitungen folgende Definitionen zu finden:

    Erläuterung der Bruchteilsgemeinschaft: Bei einer Bruchteilsgemeinschaft gehört das Grundstück mehreren Personen. Diese haben Miteigentum nach Bruchteilen. Im Grundbuch sind die Bruchteilseigentümer:innen in der ersten Abteilung eingetragen.

    Erläuterung der Grundstücksgemeinschaft: Bei einer Grundstücksgemeinschaft sind wie bei einer Bruchteilsgemeinschaft mehrere Personen betroffen. Allerdings gehört das Grundstück einer Personengesellschaft (z.B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)). Im Gegensatz zu einer Bruchteilsgemeinschaft sind nicht die beteiligten Personen, sondern die Personengesellschaft selbst Eigentümerin.

    In der Beispiel-Ausfüllanleitung für eine Bruchteilsgemeinschaft wird dann bei den "Angaben zu Eigentümer(innen)/Beteiligte" entsprechend geschrieben, dass "6 Bruchteilsgemeinschaft" angegeben werden soll - aber im nächsten Schritt bei den "Angaben Gemeinschaft" wird als Anredeschlüssel "Grundstücksgemeinschaft" gewählt.
    Mir ist klar, dass man eine Bruchteilsgemeinschaft auch als Grundstücksgemeinschaft definieren könnte - aber wenn man zuvor für dieses Formular die Definition wählt, dass hier mit "Grundstücksgemeinschaft" bezeichnet werden soll, wenn die Gemeinschaft die Eigentümerin ist und sie damit explizit von der Bruchteilsgemeinschaft unterscheidet, dann ist das doch etwas murksig, wenn man dann für eine Bruchteilsgemeinschaft die Anrede "Grundstücksgemeinschaft" wählen soll? Oder verstehe ich das falsch?



    #2
    Um welche Art von Grundstück geht es denn überhaupt ?

    Die Grundstückarten sind in § 249 BewG definiert: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      [QUOTE=Charlie24;n401845]Um welche Art von Grundstück geht es denn überhaupt ?


      Mietwohngrundstück

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        #4
        Mietwohngrundstück
        Das gehört mehreren Beteiligten nach Bruchteilen ? Jeder kann über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen, ihn also verkaufen, belasten

        oder vererben, ohne die Zustimmung der anderen Miteigentümer einholen zu müssen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das gehört mehreren Beteiligten nach Bruchteilen ?
          Beispiel:
          Sie haben ein Mietwohngrundstück gemeinsam mit Ihren beiden Geschwistern
          erworben. Soweit Sie keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben,
          sind Sie zu gleichen Teilen Eigentümer:innen. Konkret ausgedrückt sind Sie
          Bruchteilseigentümer:innen.


          Die hier zitierte Ausfüll-Anleitung ist auf der Webseiter finanzen.bremen.de zu finden:

          Googeln mit den Stichworten: finanzen bremen elster ausfüllanleitung bruchteilsgemeinschaft oder diesen Link nehmen: https://www.finanzen.bremen.de/steue...-elster-107386 und die Anleitung in der Liste suchen oder den direkten Link zum pdf nehmen: Elster Ausfüllanleitung - Mietwohngrundstück Bruchteilsgemeinschaft

          Ob diese Geschwister frei verfügen können, wird in dieser Anleitung nicht erwähnt.

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            #6
            So ist das mit Anleitungen, da gibt es auch welche, die die Welt nicht vollständig abbilden. Den fehlenden Rest muss man sich selber herleiten oder verzweifeln.

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              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              So ist das mit Anleitungen, da gibt es auch welche, die die Welt nicht vollständig abbilden. Den fehlenden Rest muss man sich selber herleiten oder verzweifeln.
              Aber eigentlich ändert das doch an meiner Frage nichts?

              Laut Bremen ist eine Bruchteilsgemeinschaft von einer Grundstücksgemeinschaft zu unterscheiden, aber man soll für die Bruchteilsgemeinschaft die Anrede "Grundstücksgemeinschaft" verwenden. Ist das vermurkst gemacht oder verstehe ich es falsch?

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                #8
                Du machst Dir zu viele Gedanken über Nichtigkeiten.

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