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Eigentumswohnung NRW einfacher Fall?

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    Eigentumswohnung NRW einfacher Fall?

    Hallo zusammen,
    ich verzweifle langsam und hoffe, Ihr könnt mir helfen. Folgender Fall:
    Ich besitze als Alleineigentümer eine Eigentumswohnung in einem Gebäudekomplex mit 24 Eigentümern. Auf meine Wohnung entfallen 417/10.000 Eigentumsanteile und sie hat 60,89 m2. Das Flustück hat eine Fläche von 4587 m2. Bodenrichtwert ist 280.

    In GW1 habe ich eingetragen:
    Zeile 10: 4587 m2
    Zeile 11: 1 und 24 (Zähler und Nenner wirtschaftliche Einheit)
    Zeile 32: 0 (Alleineigentum)
    Zeile 51: 1 und 1 (Anteil am Grundstück, Zähler und Nenner)

    In GW2:
    Zeile 4: 191 m2 als Teilgrundstücksfläche (4587:24)
    Zeile 12: Anzahl Wohnung mit 60-100 m2: 1 und Wohnfläche gesamt 60,89 m2

    Das sollte doch eigentlich stimmen, oder? Ich bin völlig verunsichert, weil mein Nachbar mit denselben Werten eine völlig andere Erklärung abgegeben hat und fest überzeugt ist, dass seine Version richtig ist. Könnt Ihr mir sagen, ob ich alles richtig gemacht habe?
    Vielen Dank im voraus
    VG Wolfgang

    #2
    In Zeile 11 solltest Du Deinen Miteigentumsanteil angeben, also 417 - 10000. Das ergibt sich so auch aus der Eingabehilfe (Klick aufs Fragezeichen).

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      #3
      Du kannst nicht einfach durch die Anzahl der Wohnungen teilen, In Zeile 11 von GW1 musst du 417 und 10000 eintragen,

      der m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 beträgt zwar 191 m², aber die Basiswerte müssen schon richtig angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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