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Grundsteuererklärung NRW- Angabe von Garage auf separatem Flurstück - Wo denn nur?!

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    Grundsteuererklärung NRW- Angabe von Garage auf separatem Flurstück - Wo denn nur?!

    Hallo zusammen,

    wir sitzen gerade seit Stunden an der Grundsteuererklärung für NRW.
    Soweit haben wir alles eingegeben, das letzte anscheinend unlösbare Problem für uns ist die Angabe unserer Garage, die sich auf einem separatem, uns gehörenden Grundstück/Flurstück befindet.
    Uns gehören also 2 Grundstücke, auf dem einem steht unser Haus(1-Familienreihenmittelhaus), auf dem anderen Grundstück (36 m2) steht unsere Garage (18 m2) mit Einfahrt.
    Wenn wir nun das Haus bei Wohngrundstück zum Ertragswert eintragen und die Garage als Nichtwohngrundstück zum Sachwert, kommt ständig eine Fehlermeldung, dass man diese Angaben nicht vermischen darf.
    Wo trage ich die Garage denn dann ein? Als zweiten Posten unter dem Wohngrundstück/Ertragswert?
    Und die Garage hat ja keine Gesamtfläche von 36 m2, sondern nur 18 m2 Grundfläche plus Einfahrt.
    Es würde uns wirklich sehr helfen, wenn jemand weiß, wie/wo die Garage denn nun eingetragen werden muss.
    Ganz herzlichen Dank im Voraus

    Nina

    #2
    Die Nutzfläche der Garage musst du überhaupt nicht erfassen. Den Stellplatz trägst du auf der Teilseite 2 von Seite 5 von GW2 ein.

    Das Flurstück erfasst du in GW1 nach dem Flurstück des Reihenhauses. Die Grundstücksfläche musst du in Zeile 4 von GW2 berücksichtigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ganz vielen Dank für deine Antwort.
      Ich frage zur Vorsicht noch einmal detailliert nach:
      GW1: Hier trage ich auf Seite 3 an 1. Stelle das Haus ein, an 2. Stelle Stellplatz/Garage.
      GW2: Auf Seite 4 sind 2 Grundstücke angegeben, mit dem jeweiligen Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche.
      Auf Seite 5 gebe ich dann nur 1 Wohngrundstück an, auf Seite 5 Teilseite 2 gebe ich eine Garage an, auf Seite 5 Teilseite 3 mache ich nur Angaben zur Wohnfläche des Hauses.
      Wäre das so richtig?
      Vielen Dank,

      Nina

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        #4
        GW2: Auf Seite 4 sind 2 Grundstücke angegeben, mit dem jeweiligen Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche.
        Wenn es nur einen Bodenrichtwert gibt, erfolgt in Zeile 4 nur ein Eintrag. Wie gerechnet wird, ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

        Tabelle_TG.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hm, also bei uns sind die beiden Grundstücke unterschiedliche Flurstücke.
          Das Grundbuchblatt ist gleich, auch die Flur, aber das Haus ist Flurstück 3047 und die Garage ist auf Flurstück 3049. Dazwischen liegt noch das Grundstück unseres Nachbarn.
          Die Bodenrichtwerte sind für beide Grundstücke identisch, aber jeweils separat in der Auflistung vom Finanzamt angegeben.
          Deswegen also meine Idee, dass wir beide Grundstücke separat angeben müssen.
          Viele Grüße
          Nina

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            #6
            Deswegen also meine Idee, dass wir beide Grundstücke separat angeben müssen.
            Nein, bei Zeile 4 von GW2 ist das nicht so gedacht. Wenn die Bodenrichtwerte der Ausgangsflurstücke identisch sind,

            wählt man in Zeile 11 ganz unten jeweils 1 - erste Fläche aus und bildet für die Zeile 4 eine Summe, die man dann auf volle m² abrundet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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