Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW: Mehrere Eigentümer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW: Mehrere Eigentümer

    Hallo,

    mache zum ersten Mal meine Grundsteuer für das Jahr 2022 und bin leider etwas überfordert, daher hätte ich folgende Fragen:

    1. GW1 (3)
    Ich besitze ein Grundstück, worauf aktuell ein Rohbau steht. Noch dazu teile ich mit meinem Bruder (50/50) eine Zufahrt, welche ein eigenes Grundstück ist.
    Zuerst habe ich das Baugrundstück mit dem Wohnhaus angegeben, als zweites Grundstück die Zufahrt (mit jeweiliger Flurstücknummer + qm etc.).
    Wie ist der wirtschaftliche Einheitswert zu benennen für das zweite Grundstück? Ich habe 1/2 eingetragen. Wäre auch 50/100 o.ä. möglich? Beschreibt dies nur das Verhältnis und ist meine Eintragung korrekt?

    2. GW1 (4) Eigentümer
    Muss ich hier meinen Bruder hinterlegen? Falls ja, ich habe mit ihm keinen Kontakt mehr und weiß daher seine aktuelle Anschrift nicht.

    3. GW2 (1) Bodenrichtwert

    Bei der Angabe des Entwicklungszustand, sollte ich hier keine Angaben machen? Das Grundstück ist bereits erschlossen und bebaut!
    Was zur zweite Frage führt: "Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?"
    Wegen einem längeren Baustopp können wir unser Einfamilienhaus nicht nutzen (Ist noch geschlossener Rohbau), wäre aber selbstverständlich zu diesem Zwecke geplant.
    Darf ich den Haken nun setzen oder nicht?

    Wird die Zufahrt hier ebenfalls angegeben? Was muss ich beachten, da ich nicht alleiniger Besitzer bin. Noch dazu verstehe ich nicht, wie das Grundstück einzuordnen ist. (Rohbauland?)
    Es ist lediglich eine Zufahrt und wird deshalb nie bebaut werden. Gibt es hier zu eventuell gesonderte Eintragungen?


    Liebe Grüßen,

    Melo

    #2
    Das Flurstück mit dem Rohbau musst du als unbebautes Grundstück erklären, Angaben zum Entwicklungszustand sind nicht erforderlich.

    Den Privatweg erfasst du in GW1 mit der Gesamtfläche und Zähler 1 und Nenner 2 in Zeile 11. Wenn die Bodenrichtwerte identisch sind, wählst

    du darunter ebenfalls 1 - erste Fläche aus. Die Hälfte der Fläche musst du dann in Zeile 3 von GW2 zum Bauplatz addieren.

    Dein Bruder kommt in deiner Erklärung nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die Antwort. Genauso werden ich es machen. Viele Dank.

      Kommentar

      Lädt...
      X