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Grundsteuererklärung BW: Erbengemeinschaft und Grundstücksgemeinschaft

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    Grundsteuererklärung BW: Erbengemeinschaft und Grundstücksgemeinschaft

    Hallo,

    eine Immobilie in BW gehörte zu Lebzeiten Vater und Mutter Mustermann je zur Hälfte. Nach dem Tod von Vater Mustermann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. Mutter Musterman, Sohn Mustermann und Tochter Mustermann bilden einen Erbengemeinschaft.

    DIe Immoblie gehört also jetzt zur Hälfte Mutter Mustermann und zur anderen Hälfte der Erbengemeinschaf nach Vater Mustermann, bestehend aus Mutter, Sohn und Tochter Mustermann.

    Ich habe zunächst bei „4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte“ in Zeile 32 als Eigentumsverhältnis „5 Erbengemeinschaft“ ausgewählt. Dann habe ich in unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" den Hilfetext gelesen, dort steht

    ist eine Erbengemeinschaft selbst nur Miteigentümerin des Grundstücks (zum Beispiel: Maria Mustermann zu ½ und Erbengemeinschaft nach Max Mustermann bestehend aus Maria und Rolf Mustermann zu ½) wählen Sie bitte als Anredeschlüssel anstelle der „Erbengemeinschaft“ die „Grundstücksgemeinschaft“ aus und geben in den Zeilen 34 und 35 einen Namen für diese Grundstücksgemeinschaft an (zum Beispiel „Mustermann“). Angaben zum Miteigentümer bzw. zur Miteigentümerin 1 (im Beispiel: Maria Mustermann) machen Sie bitte unter der laufenden Nummer 1 sowie Angaben zum Miteigentümer bzw. zur Miteigentümerin 2 (im Beispiel: Erbengemeinschaft nach Max Mustermann, Maria und Rolf Mustermann) im Abschnitt "4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte".
    Daraus ergeben sich mehr Fragen als Antworten:
    1. Muss ich dann bei „4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte“ in Zeile 32 als Eigentumsverhältnis auch "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" statt „5 Erbengemeinschaft“ eintragen?
    2. Bei „Eigentümer(innen) / Beteiligte“ habe ich als ersten Eintrag Mutter Mustermann eingetragen, als 2. Eintrag die Erbengemeinschaft,mit Anredeschlüssel (Zeile 42) „Erbengemeinschaft“; als „Vorname/Firma Zeile 1” (Zeile 43) „nach Vater Mustermann“ und als „Vorname/Firma Zeile 1” (Zeile 43) „Mutter, Sohn und Tochter Mustermann“. Keine Adresse, da die Erbengeminschaft keine hat.
      -> Elster beschwert sich, dass keine Adresse bei der Erbengeminschaft eingetragen ist.
    Was ist nun zu tun?

    Grüße,
    Solar

    #2
    Diesen Hilfetext gibt es so nur im Formular für Baden-Württemberg. In den Formularen für andere Bundesländer wird erwartet,

    dass man auch bei diesen gemischten Gemeinschaften die auf Seiten der Erbengemeinschaft vorhandenen Personen einzeln erfasst.

    Nachdem die beteiligte Erbengemeinschaft für sich ja eine Gesamthandsgemeinschaft ist, würde ich bei den Eigentumsverhältnissen

    zur Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen tendieren, Erbengemeinschaft ist jedenfalls falsch.

    Bezogen auf den überlebenden Ehegatten auf der einen Seite und der Erbengemeinschaft auf der anderen könnte man auch behaupten,

    bezüglich der hälftigen Anteile wäre das eine Bruchteilsgemeinschaft. Auf den Grundsteuerwert hat das alles keinen Einfluss. Ich habe

    bei solchen Gemeinschaften bisher vorgeschlagen, den überlebenden Ehegatten 2-mal zu erfassen, was funktioniert, wenn man die

    ID nur beim ersten Mal einträgt. Wenn man dem Vorschlag der BW-Hilfe folgt und die Erbengemeinschaft als 2. Beteiligten einträgt, gibt

    man als Adresse entweder die Adresse des beteiligten Ehegatten an oder, falls die Erbengemeinschaft einen steuerlichen Vertreter bestellt

    hat, dessen Adresse. Die Seite mit der Bekanntgabevollmacht sollte man in diesen Fällen m. E. ebenfalls ausfüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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