Hallo,
eine Immobilie in BW gehörte zu Lebzeiten Vater und Mutter Mustermann je zur Hälfte. Nach dem Tod von Vater Mustermann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. Mutter Musterman, Sohn Mustermann und Tochter Mustermann bilden einen Erbengemeinschaft.
DIe Immoblie gehört also jetzt zur Hälfte Mutter Mustermann und zur anderen Hälfte der Erbengemeinschaf nach Vater Mustermann, bestehend aus Mutter, Sohn und Tochter Mustermann.
Ich habe zunächst bei „4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte“ in Zeile 32 als Eigentumsverhältnis „5 Erbengemeinschaft“ ausgewählt. Dann habe ich in unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" den Hilfetext gelesen, dort steht
Daraus ergeben sich mehr Fragen als Antworten:
Grüße,
Solar
eine Immobilie in BW gehörte zu Lebzeiten Vater und Mutter Mustermann je zur Hälfte. Nach dem Tod von Vater Mustermann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. Mutter Musterman, Sohn Mustermann und Tochter Mustermann bilden einen Erbengemeinschaft.
DIe Immoblie gehört also jetzt zur Hälfte Mutter Mustermann und zur anderen Hälfte der Erbengemeinschaf nach Vater Mustermann, bestehend aus Mutter, Sohn und Tochter Mustermann.
Ich habe zunächst bei „4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte“ in Zeile 32 als Eigentumsverhältnis „5 Erbengemeinschaft“ ausgewählt. Dann habe ich in unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" den Hilfetext gelesen, dort steht
ist eine Erbengemeinschaft selbst nur Miteigentümerin des Grundstücks (zum Beispiel: Maria Mustermann zu ½ und Erbengemeinschaft nach Max Mustermann bestehend aus Maria und Rolf Mustermann zu ½) wählen Sie bitte als Anredeschlüssel anstelle der „Erbengemeinschaft“ die „Grundstücksgemeinschaft“ aus und geben in den Zeilen 34 und 35 einen Namen für diese Grundstücksgemeinschaft an (zum Beispiel „Mustermann“). Angaben zum Miteigentümer bzw. zur Miteigentümerin 1 (im Beispiel: Maria Mustermann) machen Sie bitte unter der laufenden Nummer 1 sowie Angaben zum Miteigentümer bzw. zur Miteigentümerin 2 (im Beispiel: Erbengemeinschaft nach Max Mustermann, Maria und Rolf Mustermann) im Abschnitt "4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte".
- Muss ich dann bei „4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte“ in Zeile 32 als Eigentumsverhältnis auch "7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" statt „5 Erbengemeinschaft“ eintragen?
- Bei „Eigentümer(innen) / Beteiligte“ habe ich als ersten Eintrag Mutter Mustermann eingetragen, als 2. Eintrag die Erbengemeinschaft,mit Anredeschlüssel (Zeile 42) „Erbengemeinschaft“; als „Vorname/Firma Zeile 1” (Zeile 43) „nach Vater Mustermann“ und als „Vorname/Firma Zeile 1” (Zeile 43) „Mutter, Sohn und Tochter Mustermann“. Keine Adresse, da die Erbengeminschaft keine hat.
-> Elster beschwert sich, dass keine Adresse bei der Erbengeminschaft eingetragen ist.
Grüße,
Solar
Kommentar