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Grundsteuer MV - landwirtschaftl. Flurstücke - unterschiedliche Eigentumsverhältnisse

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    Grundsteuer MV - landwirtschaftl. Flurstücke - unterschiedliche Eigentumsverhältnisse

    Hallo Zusammen,
    meine Mutter verfügt über
    6 Flurstücke "Betrieb Landwirtschaft" mit einem Aktenzeichen

    4 Flurstücke = alleiniges Eigentum
    2 Flurstücke = 1/2 Eigentum

    - Ist es möglich, 1 Feststellungsantrag für alle 6 Flurstücke zu machen?
    - wo und wie wird für die beiden 50%igen Flurstücke das Eigentumsverhältnis angegeben?

    Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Das Forum habe ich bereits erfolglos durchforstet.

    #2
    Ich glaube nicht, dass das geht, allenfalls bei Ehegatten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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